Die etwas andere liberale Stimme aus der Hansestadt Lübeck

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Nach Bürgermeisterwahl: Was nun, „bürgerliches Lager“?

In Allgemein on 21. November 2011 at 09:29

Alle Jahre wieder: Ist eine Wahl gelaufen, bricht in den unterlegenen Parteien die Zeit der Schönredner an –  diesmal nur zum Teil. Die Bürgermeisterwahl ging für CDU, BfL, FDP und FUL krachend verloren. Nicht einmal 40% der von ihrem Wahlrecht Gebrauch machenden Lübeckerinnen und Lübecker haben gestern der CDU-Frau ihre Stimme gegeben. Die Wahlverliererin wäre mit dem Ergebnis nach eigenem Bekunden auch noch fast zufrieden gewesen.

Alexandra Dinges-Dierig: „Die Vier vorne war mein Ziel, ich bin zufrieden. Es war von Anfang klar, dass es schwer wird, gegen einen Sympathieträger zu gewinnen.“ Laut Prognose erhält die CDU-Bewerberin 40,1 Prozent der Stimmen…. (LN-Online, hier)

Erst als dann später von den 40,1 % nur noch 38,8% übrig geblieben waren, zeigte sich Kandidatin doch etwas enttäuscht. Trost aus berufenem Munde gab’s vom CDU-Fraktionschef Andreas Zander. Er münzte das tatsächliche Ergebnis für Dinges-Dierig flugs in „gefühlte 40 Prozent“ um. Nun waren alle wieder glücklich, zumal es am Wahlabend laut heutiger LN-Sonderausgabe kein einziger CDU-Politiker als überraschend empfand, dass die eigene Kandidatin nicht gewonnen hatte. Man fragt sich allerdings angesichts derartiger Bescheidenheit, weshalb die CDU die Dame dann überhaupt ins Rennen geschickt hatte, zumal allein die Lübecker Christdemokraten angeblich 25.000€ für den Wahlkampf ausgegeben haben wollen!

 Die anderen in der Bürgerschaft vertretenen Parteien bzw. Wählergemeinschaften des sog. „bürgerlichen“ Lagers hat es dagegen scheinbar – jedenfalls kurzzeitig – die Sprache verschlagen. Nachdem sie unisono ziemlich kritiklos wie die berühmten „Lemminge“ der einsamen Kandidatenentscheidung der selbst ernannten „Leitwölfin“ CDU gefolgt waren und zusätzlich knappe Parteigelder in den ja offenbar von vornherein als aussichtslos eingeschätzten Wahlkampf gesteckt haben, fehlen FDP und FUL zu Recht die Worte.

Einzig Gregor Voht, Vorsitzender der Bürger für Lübeck, fand noch am Wahlabend öffentliche Worte der Gratulation für den mit souveränem Ergebnis wiedergewählten Bernd Saxe (SPD). Er erkannte zutreffend: „Das Wahlergebnis lässt sich trotz unserer Unterstützung für Frau Dinges-Dierig ganz gut verkraften, da zwischen Herrn Bürgermeister Saxe und uns durchaus Übereinstimmungen in wesentlichen Zukunftsthemen bestehen.“ Die LN stellen in ihrem Kommentar heute in Bezug auf die CDU denn auch treffend fest: „Zu hoffen, das sogenannte bürgerliche Lager hinter sich zu vereinen, war naiv. Bürgerlicher als Saxe geht’s ja kaum.“

 Wohl wahr, wohl wahr! Dem BfL-Mann scheint es zu dämmern, dass sich seine Wählergemeinschaft mit der Unterstützung der von der CDU allein ausgewählten Kandidatin Alexandra Dinges-Dierig nicht unbedingt einen Gefallen getan hat. Schließlich wird in anderthalb Jahren die Bürgerschaft neu gewählt. Die Wählerinnen und Wähler werden sich dann zu Recht fragen, warum sie eigentlich die BfL oder eine andere Partei oder Gruppierung des sog. „bürgerlichen Lagers“ wählen sollen  und nicht gleich das Original „CDU“. Derzeit dürften Antworten auf diese Frage Mangelware sein!

Gott schütze uns vor dem Abgeordneten Gerrit Koch – Teil 2!

In Allgemein on 30. Mai 2011 at 10:44

In meinem Beitrag vom 23. Mai 2011 (hier) hatte ich mich mit dem Thema „Wahlkreisneuschneidung im Zuge der Änderung des Landtagswahlgesetzes“ befasst. Bekanntlich hatte der Lübecker FDP-Landtagsabgeordnete Gerrit Koch u.a. der Streichung eines der bisherigen drei Lübecker Wahlkreise am 19.05.2011 im zuständigen Wahlkreisausschuss zugestimmt, damit der deutlich dünner besiedelte Kreis Dithmarschen seine bisher vier Wahlkreise behalten kann.

Alle Hoffnungen, dass diese gerade für Lübeck verheerende Entscheidung doch noch revidiert werden könnte, wurde mit der abschließenden Entscheidung des Ausschusses am vergangenen Freitag zunichte gemacht. Während alle Lübecker Parteien (einschließlich der CDU) die Benachteiligung der Hansestadt heftig kritisiert hatten, verteidigte der noch amtierende Lübecker FDP-Kreisvorsitzende Koch seine gegen seine Heimatstadt gerichtete Entscheidung vehement. Die Wahlkreisdiskussion nehme geradezu „absurde Züge an“ (vgl. HL-Live vom 23.05.2011, hier). Aber auch die  FDP-Fraktion in der Lübecker Bürgerschaft stellte sich indirekt hinter diesen Verrat an den Interessen der Hansestadt, indem sie sich in eher unüblicher Geschlossenheit bei der Abstimmung über eine Resolution gegen die Streichung eines Lübecker Wahlkreises in der Bürgerschaft am Donnerstag vergangener Woche enthielt. Die Resolution wurde übrigens trotzdem mit deutlicher Mehrheit der Stimmen aus allen anderen Bürgerschaftsfraktionen angenommen.

Dass auch innerhalb der FDP noch so etwas wie Rückgrat existiert, zeigen uns dagegen unsere Nachbarn aus Ostholstein. Der FDP-Landtagsabgeordnete Jens-Uwe Dankert aus Eutin äußerte sich öffentlich empört über die Entscheidung des Wahlkreisausschusses, auch Ostholstein einen Wahlkreis wegzunehmen und Eutin einem Plöner Wahlkreis zuzuordnen(vgl. Ostholsteiner Anzeiger vom 28.05.2011, hier). Sein harsches Urteil: „Mein Vertrauen in die Regierungskoalition ist angeknackst.“

Gott schütze uns vor dem Abgeordneten Gerrit Koch!

In Allgemein on 23. Mai 2011 at 13:12

Wer durch Gerrit Koch vertreten wird, kann schon mal einpacken. Ich hoffe, dass dieser Satz nicht für seine Anwalts-Mandanten gilt – für die von dem Lübecker FDP-Landtagsabgeordneten politisch vertretenen Bürger/innen der Hansestadt (O-Ton Koch auf seiner Web-Seite: „Gerade in dieser Zeit freue ich mich, dass ich als geborener Lübecker Sie und Ihre Interessen im Schleswig-Holsteinischen Landtag vertreten darf“) gilt dies allemal. So nutzt der (noch) amtierende FDP-Kreisvorsitzende sein Landtagsmandat gern dazu, aus dem fernen Kiel im Landtag ohne sachliche Not gegen Lübeck und seinen Bürgermeister Bernd Saxe zu polemisieren, nur weil letzterer – wohlgemerkt in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Städtetages! – seinerzeit für die Kommunen den vollen Ersatz der Kosten für die neu auferlegte Kleinkinderbetreuung vom Land forderte (vgl. Beitrag vom 19.11.2010, hier).

Dieser Tage zeigt der einzige Lübecker Landtagsabgeordnete in den Regierungsfraktionen einmal mehr, was es für ihn heißt, wenn er auf seiner Internet-Seite sagt: „Ich bin stolz, ein Bürger Lübecks zu sein!“ Die Rede ist von der Neuschneidung der Wahlkreise in Schleswig-Holstein, die im Zuge der Reduzierung der Direktwahlkreise von 40 auf 35 erforderlich wird. Die Landeswahlleiterin hatte hierzu einen Vorschlag vorgelegt, der für Lübeck die Beibehaltung von drei Wahlkreisen vorsah. Danach wäre lediglich einer der bestehenden Lübecker Wahlkreise um Bad Schwartau erweitert worden. Daraus soll jetzt nichts werden, weil die beherrschenden „ländlichen Truppen“ innerhalb der Fraktionen von CDU und FDP dagegen waren. Jetzt soll Lübeck nur noch zwei Wahlkreise erhalten, wobei einer fast 97.000 Einwohner umfasst, während in Dithmarschen Süd knapp 67.000 Einwohner leben. Mit anderen Worten: Das Gewicht einer Wählerstimme ist in Dithmarschen ungleich größer als das eines Lübeckers! Um dies umsetzen zu können, soll Lübeck-Travemünde und Teile von (!) Kücknitz dem Wahlkreis Ostholstein-Süd zugeschlagen werden.  Raten Sie mal, wer diesem Unfug im zuständigen Wahlkreisausschuss des Landtages zugestimmt hat – richtig, kein Geringerer als der Lübecker Gerrit Koch! Immerhin: „Als Lübecker finde ich’s nicht so gut“, räumte der wackere Lübsche Liberale gegenüber den „Lübecker Nachrichten“ (Ausgabe vom 21.05.2011) ein. Er hat aber einen guten Rat parat: Es müssten sich jetzt  eben möglichst viele Lübecker auf die Listen der Parteien setzen lassen. Aha! Gut, dass wir „unseren“ FDP-Landtagsabgeordneten haben, dem, noch so ein Zitat aus dessen Internet-Auftritt,  „als gebürtiger Lübecker . . sehr an unserer Stadt und dessen Umland (liegt)“. Koch selbst wird sich um seine Zukunft als Landtagsabgeordneter wohl kaum mehr Sorgen machen müssen. Selbst wenn es ihm durch weiteres permanentes Anbiedern und Duckmäusern vor „Kubicki und Co.“ gelänge, einen der vorderen FDP-Listenplätze im Vorwege der Landtagswahl im nächsten Jahr zu ergattern, würde ihm dies wohl nichts nützen, da der Wiedereinzug der FDP in den Landtag nicht erst seit der gestrigen Wahl in Bremen (nicht einmal 2,5% für die FDP) mehr als unwahrscheinlich erscheint.

Autofreie Innenstadt? Parteien sollten Farbe bekennen!

In Allgemein on 26. April 2011 at 13:13

Animation: Stadtentwicklung Lübeck

„Gefällt Ihnen der neue Klingenberg?“ Diese Frage stellten die Lübecker Nachrichten unlängst dortigen Passanten (LN am 20.04.2011, hier).

Dabei ist die Frage, ob der neu gestaltete Klingenberg einzelnen, zufällig befragten Lübecker/innen „gefällt“ oder nicht, meines Erachtens deutlich zu kurz gesprungen. Die wichtigere Frage, welche Auswirkungen die damit verbundene Verkehrssperrung aus Richtung Schmiedestraße auf die Entwicklung des Einzelhandels vor allem (aber nicht nur) in den dort betroffenen Innenstadtbereichen hat, wird dabei nämlich völlig ausgeblendet. Was nützt ein noch so schöner verkehrsfreier Platz, wenn potentielle Innenstadtbesucher gleichzeitig von ihrem Vorhaben abgehalten werden und lieber die bequem mit dem Auto erreichbaren Geschäfte auf der „grünen Wiese“ (z.B. Citti-Park) aufsuchen? Es wird allerhöchste Zeit, dass sich gerade die sog. „bürgerlichen“ Bürgerschaftsfraktionen entscheiden, was sie für unsere Innenstadt wollen. Wenn sie mittlerweile für den rot-rot-grünen Kurs der autofreien Innenstadt sind, mögen sie das den Wähler/innen auch deutlich sagen – alles andere ist unaufrichtig!

Zum Thema „Klingenberg“ siehe auch folgende Beiträge:

Verkehrschaos „Mitten in Lübeck“ – Produkt des Bürgerwillens?

Verkehrschaos im Bereich Schmiedestraße: Warum wankt die FDP?

Rettet den Kurbetrieb – aber ohne die FDP!

In Allgemein on 11. April 2011 at 12:36

Aus der Lübecker FDP soll mal einer schlau werden! Am 16.03.2011 übte die FDP-Bürgerschaftsfraktion noch heftige Kritik an dem rot-rot-grünen Beschluss, dem Kurbetrieb Travemünde faktisch den Garaus zu machen – auch wenn es formal „nur“ um den Abbau von Doppelstrukturen und damit um eine Teilverlagerung von Aufgaben in die Lübecker Verwaltung geht. In einer FDP-Pressemitteilung vom selben Tage (hier) heißt es u.a.: 

Das Durcheinander ist typisch für das Rot/Rot/Grün-Bündnis. Das Seebad Travemünde als Wirtschaftsfaktor, der Einkommen für die Stadt erzielen soll und kann, steht im Wettbewerb mit anderen Ostseebädern (zuvorderst Timmendorfer Strand und Boltenhagen) und deren Strukturen. Diese Orte identifizieren sich mit ihren Bürgern und Verwaltungen mit großem Erfolg mit dem Ziel, weitere Einnahmen in ihre Kommunen zu ziehen. Das darf man auch für Travemünde erwarten!

Am 24.03.2011 legte FDP-Fraktionschef Thomas Rathcke noch einmal mit einer weiteren Presseerklärung nach. Zuvor hatte der Vertreter der FDP im Travemünder Ortsrat, Hans Kröger, im Rahmen einer öffentlichen Protestveranstaltung in Travemünde sogar den (aberwitzigen) Gedanken einer Loslösung Travemündes von Lübeck und den Anschluss an Ostholstein ins Gespräch gebracht (LN-Online vom 09.03.2011, hier).  Auf der Internet-Seite der spontan gegründeten „Interessengemeinschaft ‚Rettet den Kurbetrieb'“ (hier) lässt sich die FDP als Unterstützerin feiern. Die FDP steht in der Frage des Kurbetriebes also ganz an der Seite der Travemünder/innen – könnte man glauben.

Wenn es gilt, Worten auch Taten folgen zu lassen, sieht die Realität leider ganz anders aus.  Zur Bürgerschaftssitzung am 31.03.2011 hatten CDU und BfL einen gemeinsamen Antrag eingebracht, den Kurbetrieb Travemünde zu erhalten. Statt diesem Antrag zuzustimmen, enthielt sich die FDP-Fraktion.

Bei derlei widersprüchlichem Verhalten der Liberalen wunderte ich mich schon gar nicht mehr, am vergangenen Samstag (09.04.2011) keinen einzigen FDP-Vertreter, wohl aber solche von CDU und BfL (ja, sogar von SPD und Linken!) bei der Demo für den Erhalt des Kurbetriebs in Travemünde zu sehen. Man mag es mir nachsehen, aber rein persönlich habe ich die FDP-Leute auch nicht vermisst!

„Psycho-Erlass“ für G9: Für den eigentlichen Skandal sorgte Herr Kubicki!

In Allgemein on 9. Februar 2011 at 12:00

Dieser Tage steht einmal mehr Schleswig-Holsteins Bildungsminister Ekkehard Klug (FDP) im Kreuzfeuer der Kritik. Die Opposition fordert gar massiv seinen Rücktritt. Dabei ist der Anlass, zumal gemessen an den sonstigen Fehlleistungen aus dem Hause Klug, eher geringfügig. In der Sache geht es um einen Erlass an die Gymnasien des Landes, die sich dazu entschließen, künftig ausschließlich oder alternativ das sog. „Langsam-Abitur“ nach neun statt acht Jahren anzubieten. Da dies voraussichtlich nur wenige Gymnasien betrifft (dem Vernehmen wollen landesweit nur etwa 10 der 100 Gymnasien G9 anbieten), sind Kapazitätsengpässe absehbar. Wie sollen also die knappen G9-Plätze gerecht verteilt werden, wenn es mehr Schüler-Anmeldungen als Plätze gibt? Genau diese Frage sollte der (inzwischen zurückgezogene) Erlass regeln.  Wenn an dem betreffenden Gymnasium nicht für alle für G9 angemeldeten Kinder Schulplätze zur Verfügung stehen, sollten „jene Kinder bevorzugt werden, deren Eltern mit einem ärztlichen Attest nachweisen, dass der „physische oder psychische Gesundheitszustand des Kindes eine längere Lernzeit notwendig macht“. Daraus titelte dann die Presse: „Langsam-Abitur nur gegen Psycho-Attest?“  – und schon war der Skandal da.

Dabei erweist sich bei näherem Hinsehen die Sache als weit weniger skandalös. Schließlich ist es zurecht z.B. an „überlaufenen“ (vormaligen) Gesamtschulen jahrelange, gängige Praxis, ein Auswahlverfahren durchzuführen, in dem u.a. eine bestimmte Zahl von Schulplätzen für Härtefälle reserviert sind (vgl. z.B. das Aufnahmeverfahren an der Lübecker Geschwister-Prenski-Schule, hier). Ärztlich attestierte physische oder psychische Besonderheiten finden hier selbstverständlich Berücksichtigung, ohne dass dies bisher irgendjemand als anrüchig empfunden hätte.

Für den eigentlichen Skandal hat nicht der Bildungsminister, sondern dessen Parteifreund und FDP-Fraktionsvorsitzender im Landtag, Wolfgang Kubicki, gesorgt. Dessen Versuch, die Schuld an dem Erlass auf „die sozialdemokratisch durchzogene Ministerialbürokratie“ im Bildungsministerium zu schieben (vgl. LN-Online vom 05.02.2011, hier), ist  einfach nur dümmlich, weil von keinerlei Sachkenntnis getrübt. In einem Ministerium gibt die Hausspitze den politischen Ton an. Das weiß jeder Mitarbeiter und wird regelmäßig von diesen auch respektiert. Selbst wenn einem Bediensteten einmal diese professionelle Einstellung abhanden kommen und die persönliche  politische Einstellung die Oberhand gewinnen sollte, gibt es gleich mehrere politische Filter: Jeder politisch bedeutsame Erlass wird als „Leitungsvorlage“ vom Leiter des Ministerbüros und dem Staatssekretär abgezeichnet, bevor er den Minister erreicht. Beide haben in aller Regel das selbe Parteibuch wie der Ressortchef. Herr Kubicki hat sich mit seiner Kritik damit selbst disqualifiziert und seinem Parteifreund Klug  einen Bärendienst erwiesen. Der Bildungsminister musste denn auch gestern prompt kleinlaut zugeben, dass er den umstrittenen Erlass selbst abgezeichnet hatte (vgl. LN-Online vom 09.02.2011, hier). Eines zeigt dieser Vorgang ganz deutlich: Wer Herrn Kubicki zum Parteifreund hat, braucht ganz gewiss keine Feinde mehr!

Studiengebühren: Auch Landes-FDP für Lübeck-feindliche Regelung?

In Allgemein on 2. Dezember 2010 at 16:53

Die Landesregierung plant offenbar, mit der Umwandlung der Lübecker Uni in eine Stiftungsuniversität zum 01.01.2013 der Lübecker Einrichtung auch die Einführung von Studiengebühren zu erlauben (siehe LN vom 02.12.2010, hier). 

Der heutige LN-Kommentar hierzu (hier) trifft den Nagel auf den Kopf! In der Tat kann man den Versuch der schwarz-gelben Landesregierung, (nur) an der Uni Lübeck Studiengebühren einzuführen, nur als infamen Versuch deuten, sich für die Lübecker Gegenwehr zu den Uni-Schließungsplänen zu revanchieren. Auch wenn formal lediglich die Möglichkeit für die Uni zur Gebührenerhebung eröffnet werden soll, wird  hieraus in künftigen Budgetverhandlungen leicht ein Zwang erwachsen, da das Land immer auf diese Möglichkeit der Einnahmeerzielung verweisen wird.

Als FDP-Mitglied ist mir völlig unverständlich, warum die Liberalen im Landtag offenbar diese Lübeck-feindliche Regelung mittragen wollen, zumal sich der Landesparteitag der FDP ausdrücklich gegen Gebühren für ein Erststudium ausgesprochen haben und diese ja auch im Koalitionsvertrag ausgeschlossen worden sind!

Kosten für Ü3-Betreuung – war Lübecker Landtagsabgeordneter zu voreilig?

In Allgemein on 23. November 2010 at 12:44
Gerrit Koch, FDP-Landtagsabgeordneter aus Lübeck, hatte noch am  Donnerstag vergangener Woche im Landtag gegen  Forderungen des Schleswig-Holsteinischen Städtetages gewettert, das Land möge die bei den Kommunen entstehenden Zusatzkosten für die Ausweitung der Kinderbetreuung auf unter 3jährige übernehmen. Hintergrund ist eine entsprechende Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes in Nordrhein-Westfalen (vgl. Beitrag „Vielen Dank, Gerrit Koch, hier). Dabei hatte er auch in recht polemischer Weise Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe angegriffen, weil dieser es – in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Städtetages ! – gewagt hatte, besagte Forderung öffentlich zu erheben. So betitelte Koch den Lübecker Verwaltungschef als „Bürgermeister und Finanzsenator in Personalunion“ der „an der Spitze einer völlig gestrandeten Stadt steht“.
Die süffisante Empfehlung Kochs an Bernd Saxe, sich „die Rechtslage genau anzuschauen oder sich von jemandem erklären zu lassen, der sich damit auskennt“, könnte dem Lübecker Landtagsabgeordneten noch leid tun. Jetzt haben nämlich auch die Juristen des Schleswig-Holsteinischen Städtetages zu den auf der Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes beruhenden Bewertungen der Landesregierung Stellung genommen, die sich Gerrit Koch bei seinen hämischen Ausführungen ungefiltert zu eigen gemacht hat. Zitat aus dem Schreiben des Städtetages an die Mitglieder vom 22. November 2010:
Auf das Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände an den Minister für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Herrn Dr. Klug, mit dem wir um ein Gespräch hinsichtlich der Anerkennung des Urteils für Schleswig-Holstein durch die Landesregierung und die daraus folgende Finanzierungsumsetzung der Kinderbetreuung gebeten haben, erhielten wir am 17.11.2010 die beigefügte rechtliche Bewertung des Landes, die u.E. sehr dürftig ausfällt und der vielschichtigen rechtlich geforderten Betrachtung nicht ausreichend gerecht wird. …
Es folgen juristische Ausführungen zur Begründung, auf deren Wiedergabe ich verzichten möchte. Fest stehen dürfte nach alledem jedenfalls, dass sich der Lübecker Jurist Gerrit Koch sehr weit aus dem Fenster gelehnt hat, als er die Forderungen des kommunalen Landesverbandes im Landtag in Bausch und Bogen als „bar jeder fundierten juristischen Grundlage“ verwarf. Wer sich weit aus dem Fenster lehnt, kann bekanntlich auch schnell herausfallen – in diesem Fall aus dem Landtag. Die Lübeckerinnen und Lübecker werden jedenfalls kaum vergessen, dass sich der einzige Lübecker Abgeordnete in den Regierungsfraktionen derart polemisch gegen die berechtigten Interessen auch der Hansestadt gestellt hat, für gesetzlich übertragene zusätzliche Aufgaben auch die nötigen zusätzlichen Finanzmittel zu erhaltenen. Fast 10 Mio. Euro zusätzliche Kosten Jahr für Jahr sind schließlich kein Pappenstiel – gerade für eine Stadt wie Lübeck, die Koch öffentlich im Landtag als „finanziell völlig gestrandet“ bezeichnet hat!

„Vielen Dank“, Gerrit Koch!

In Allgemein on 19. November 2010 at 12:47

„Gerade in dieser Zeit freue ich mich, dass ich als geborener Lübecker Sie und Ihre Interessen im Schleswig-Holsteinischen Landtag vertreten darf“, so begrüßt Gerrit Koch (FDP) als einziger „bürgerlicher“ Landtagsabgeordneter aus Lübeck die Besucher auf seiner Homepage. Und damit wirklich auch jeder merkt, dass er es hier mit einem waschechten Lübecker Lokalpatrioten zu tun hat: „Ich bin stolz, ein Bürger Lübecks zu sein.“

Dass Anspruch und Realität oft meilenweit auseinander liegen, ist gerade deshalb eine Binsenweisheit, weil sie praktisch täglich bestätigt wird. Gerrit Koch macht da keine Ausnahme, wie die gestrige Debatte im Landtag zum Thema „Kindertagesstätten“ zeigt.

In der Sache geht es darum, wer für die Kosten der durch Bundesgesetz (SGB VIII) ab 2013 eingeführten Pflicht zur Vorhaltung von Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren aufzukommen hat. Es geht um schätzungsweise 130 Mio. Euro Jahr für Jahr, für die die klammen Kommunen des Landes einstehen sollen. Da kam den schleswig-holsteinischen Kreisen und Städten ein Urteil des Landesverfassungsgerichtes von Nordrhein-Westfalen gerade recht. Dieses hatte am 12. Oktober 2010 entschieden, dass das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) den dortigen Kommunen die Kosten für die Ausweitung des Kinderbetreuungsangebotes ersetzen müsse. Anspruchsgrundlage sei das sog. „Konnexitätsprinzip“ in der Landesverfassung  von NRW. Dies lautet vereinfacht: „Wer die Musik bestellt, bezahlt.“

Da auch die Landesverfassung von Schleswig-Holstein dieses „Konnexitätsprinzip“ enthält (Art. 49 Abs. 2), drohte Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe der Landesregierung prompt mit einer Verfassungsklage, sollte das Land nicht die Kosten übernehmen (vgl. Lübecker Nachrichten vom 23.10.2010). Schließlich sei „die Rechtslage eindeutig“. Allerdings sprach Saxe nicht in seiner Eigenschaft als Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, sondern als Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Städtetages, also dem kommunalen Landesverband, der gemäß seiner Satzung die Interessen der Städte unseres Landes gegenüber dem Land wahrnehmen soll.

In seiner gestrigen Landtagsrede wies Gerrit Koch nun auf möglicherweise entscheidende Unterschiede der Rechtslage in Schleswig-Holstein im Vergleich zu derjenigen in NRW hin – Unterschiede, die übrigens erst der wissenschaftliche Dienst des Landtages herausgearbeitet hat. In unserem Land wurde die Aufgabe der
Kindertagesbetreuung (genauer: der örtlichen Jugendhilfe) nach dem SGB VIII (Bundesgesetz) bereits 1992 auf die Kommunen übertragen, und damit vor Einfügung des Konnexitätsprinzips in die Landesverfassung (1998). Da dieses Prinzip nicht rückwirkend gilt, gehe die mit der Ausweitung der Betreuungspflicht einhergehende zusätzliche Kostenbelastung zu Lasten der Kommunen. In NRW dagegen erfolgte die Aufgabenübertragung auf die Kommunen erst nach Festschreibung des Konnexitätsprinzips in die dortige Verfassung.

Nun ist dieser Hinweis sicher legitim und zur Versachlichung der Debatte erforderlich. Völlig unverständlich sind aber die fast schon persönlichen Angriffe des Lübecker Landtagsabgeordneten gegen Bernd Saxe. Zitat aus der Rede:

Das Urteil des Landesverfassungsgerichts von Nordrhein-Westfalen mag zwar den finanziell klammen Kommunen unseres Landes als Strohhalm dienen. Das ist verständlich – vor allem wenn man als Bürgermeister und Finanzsenator in Personalunion an der Spitze einer finanziell völlig gestrandeten Stadt steht.

Und weiter:

Unser wissenschaftlicher Dienst (Anm.: des Landtages) kann leider nicht auch für den Lübecker Bürgermeister tätig werden. Aber das dortige Rechtsamt beschäftigt ja durchaus fähige Juristen.

Noch einmal: Der gescholtene Bernd Saxe hatte mitnichten in seiner Eigenschaft als Lübecker Verwaltungschef gesprochen, als er von der Landesregierung in Kiel Konsequenzen aus dem Urteil des Verfassungsgerichts von NRW forderte, sondern als Vorsitzender des Städtetages. Dies sollte der studierte Jurist Gerrit Koch eigentlich bemerkt haben – auch ohne Unterstützung des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages oder gar des städtischen Rechtsamtes. Die Äußerungen Saxes jetzt im Rahmen einer im Kieler Landtag gehaltenen Rede zu massiven Breitseiten gegen den Verwaltungschef der Stadt zu nutzen, deren Bürger zu sein ja nach eigenem Bekunden Kochs ganzer Stolz ist, erscheint völlig „daneben“!

Abgesehen davon hat Gerrit Koch kein einziges Wort darüber verloren, wie die Städte unseres Landes die Mehrkosten für die Ausweitung der Kindertagesbetreuung verkraften sollen – allein in Lübeck wird die zusätzliche Haushaltsbelastung auf fast 10 Mio. Euro jährlich geschätzt. Stattdessen wirbt der Abgeordnete vom Podium des Kieler Landtages für seine Geburtsstadt mit dem Titel einer „finanziell völlig gestrandeten Stadt“ und blockt alle Forderungen der Kommunen gegen das Land ab! So sieht es also aus, wenn ein „geborener Lübecker“ uns und unsere „Interessen im Landtag vertreten darf“! Wir Lübecker sagen: „Herzlichen Dank, Gerrit Koch!“

BfL verteidigen Friedenstraßensperrung

In Allgemein on 4. Oktober 2010 at 09:09

In meinem Beitrag vom 01. Oktober 2010 hatte ich auf ein meiner Meinung nach paradoxes Abstimmungsverhalten von FDP, CDU und BfL beim Thema „Friedenstraße“ in der Lübecker Bürgerschaft hingewiesen. Zu dem auch auf „meinwochenspiegel.de“ veröffentlichten Artikel hat sich nun Bruno Böhm, stellvertretender Vorsitzender der BfL-Bürgerschaftsfraktion, wie folgt geäußert (hier):

„Allerdings kann es auch vorkommen, dass sich ein Fehler nicht immer auf Dauer als Fehler herausstellt. Die Friedensstraße ist eindeutig entlastet. Von der Friedensbrücke kommend haben sich die Schlangen größtenteils aufgelöst. Schlangen bilden sich nur noch zu bestimmten Zeiten wie überall in Lübeck. Ein, zwei Schleichweg haben sich allerdings gebildet, die Bewohner anderer Neebnstraßen belasten. Hier kann und wird noch nachgebessert werden.
Insofern ist es nur vernünftig Situationen neu zu bewerten und sich Gegebenheiten zu stellen.
Ob eine, zitiere, “konsequente Politik” stur fortgesetzt werden muss, sei dahingestellt.“

Nun ist also, Bruno Böhm sei Dank,  die Katze aus dem Sack: Die „Bürger für Lübeck“ finden die von „Rot-Rot-Grün“ in der Bürgerschaft im letzten Jahr durchgesetzte  Teilsperrung der Friedenstraße im Nachhinein völlig in Ordnung!  Der BfL-Mann hat  sicher grundsätzlich Recht, wenn er darauf hinweist, dass man nicht auf Gedeih und Verderb an Positionen festhalten sollte, die sich im Nachhinein als unrichtig erwiesen haben. Allerdings mutet es schon etwas befremdlich an, wenn ausgerechnet eine Wählergemeinschaft, die sich im letzten Kommunalwahlkampf geriert hatte, dem Bürger mehr Transparenz bei kommunalpolitischen Entscheidungen zu bieten, dies quasi klammheimlich tut,  statt  ihre Positionsänderung ihren Wähler/innen offensiv (oder, im BfL- Jargon, „proaktiv“)  zu erklären.

Die sachliche Begründung für den Sinneswandel der „Mildner-Truppe“ bietet derweil ungewollt humorvolles, so zum Beispiel, wenn der BfL-Fraktionsvize jetzt feststellt,  dass die Friedenstraße nach der seinerzeit von FDP, CDU und BfL erfolglos bekämpften Teilsperrung „eindeutig entlastet“ ist. Hand aufs Herz: Wer hätte gedacht, dass eine Straßensperrung dort zu weniger Verkehr führt? Nun wissen wir es endlich, auch, was die „Bürger für Lübeck meinten, als sie uns auf ihrer Homepage versprachen:  „Mehr Sach- und Fachkunde wird einerseits direkt durch die Bürgerschafts-Kandidaten der BfL eingebracht. …“  (hier).

Tatsächlich dürften die Argumente gegen die jetzt auch mit den Stimmen der BfL gebilligte unumkehrbare Teilsperrung der Friedenstraße unverändert fortgelten. Die Anwohner der Friedenstraße lebten jahrzehntelang an einer der meistbefahrenen Straßen Lübecks. Die Eröffnung der „Nordtangente“ hatte dort bereits zu einer spürbaren Verkehrsentlastung (Verkehrshalbierung) geführt. Gemessen an der Ausgangslage ist ein unabwendbares Bedürfnis für darüber hinausgehende Verkehrsentlastung nicht erkennbar. Die totale Sperrung der Friedenstraße für den „Ein- und Ausfallverkehr“ zwischen Innenstadt und Autobahnzubringer zwingt viele Autofahrer zu beträchtlichen Umwegen, die wiederum zu vermeidbaren ökologischen Belastungen führt. Abgesehen davon wird die „künstliche“ Umwandlung der jahrzehntelangen Hauptverkehrsader „Friedenstraße“ nahezu in eine reine Anwohnerstraße von auswärtigen wie einheimischen Autofahrern zu Recht als schikanös empfunden.

Wie auch immer, die Bürgerinnen und Bürger wissen jetzt zumindest, dass die  „Fensterreden“ des sog. „bürgerlichen“ Lagers, bestehend aus CDU, FDP und BfL, (auch) gegen die rot-rot-grüne Verkehrspolitik nicht viel Wert sind – am Schluss sind sich doch alle einig!