Die etwas andere liberale Stimme aus der Hansestadt Lübeck

Posts Tagged ‘Bürger für Lübeck’

Eigentor der CDU beim „Kampf um fremde Federn“!

In Allgemein on 17. August 2011 at 18:29

Langsam nimmt der Bürgermeisterwahlkampf Fahrt auf, wenngleich erst am 05.11.2011 gewählt wird.

Am vergangenen Montag hatten die „Bürger für Lübeck“ (BfL) bekanntlich den Alleingang der sonst stets die Einheit des „bürgerlichen Lagers“ vor sich hin betenden Lübecker CDU goutiert und beschlossen, die CDU-Kandidatin Alexandra Dinges-Dierig auch zu ihrer zu machen. Man muss übrigens kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass auch die Lübecker FDP – selbstverständlich nach  einem „transparenten und objektiven“ Verfahren –  diesem Schritt folgen wird.

Kaum war der Beschluss der BfL-Basis (der Vorstand hatte geschlossen für den Amtsinhaber Bernd Saxe, SPD, votiert) gefallen, keilte der Vorsitzende der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Peter Reinhardt, gegen die frisch gekürte Kandidatin. Zitat Reinhardt:

Finanzwirksame Anträge ohne Deckungsvorschlag wird es mit mir nicht geben – egal von wem“, diese plakative Festlegung der Bürgermeisterkandidatin von CDU und BfL soll der Maßstab ihres Handelns im Lübecker Rathaus werden. Frau Dinges-Dierig nimmt den Mund ziemlich voll und maßt sich Dinge an, die nicht in die Kompetenz eines Lübecker Bürgermeisters fallen. Ein flüchtiger Blick ins Gesetz genügt, um ihre Aussagen bei der BfL als politische Hochstapelei oder schlimmer noch als fehlende Verankerung in der Lübecker Politik zu entlarven. (Quelle: HL-Live vom 17.08.2011, hier)

Nun mag man sich – wie so häufig bei Herrn Reinhardt – über die Angemessenheit des Tones streiten, in der Sache hat der SPD-Fraktionschef leider Recht. Ich selbst hatte am 16.08.2011 den Bericht über die Nominierung durch die BfL mit der Anmerkung kommentiert, dass Frau Dinges-Dierig offenbar die Gemeindeordnung S-H negiert, wenn sie kühn ankündigt, Bürgerschaftsanträge ohne Deckungsvorschlag werde es mit ihr nicht geben (vgl. HL-Live vom 16.08.2011, hier).

Die CDU wiederum ist verständlicherweise nach dem wahrscheinlich kaum mehr erwarteten Rückenwind für ihre erst quälend spät gefundene Kandidatin „oben auf“.  Bürgerschaftsfraktionsvorsitzender Andreas Zander geht – sichtlich euphorisiert – gleich Bürgermeister Bernd Saxe (SPD) an, indem er die von Saxe auf der BfL-Veranstaltung geschilderten, mehr oder weniger erfolgreichen Sparbemühungen der Vergangenheit als alleiniges Verdienst der damals mit absoluter Bürgerschafts-Mehrheit ausgestatteten CDU reklamiert. In einer Pressemitteilung vom 16.08.2011 wirft Zander dem amtierenden Bürgermeister vor, sich mit fremden Federn zu schmücken. Zander wörtlich:

Zuletzt ist dies im Rahmen seiner Vorstellung bei den BfL deutlich geworden: Saxe verweist allen Ernstes auf den ausgeglichenen Haushalt des Jahres 2008 und den durch den demographischen Wandel ohne betriebsbedingte Kündigungen ermöglichten Personalabbau in der Verwaltung (Programm ‚Minus 500’).

Beides sind Erfolge der absoluten CDU-Mehrheit in der Lübecker Bürgerschaft. In beiden Fällen musste Saxe von der CDU zum Jagen getragen werden. Denn vom Bürgermeister ging kein Sparbeschluss aus – erst die Vorgaben der Bürgerschaft haben zwischen 2003 und 2008 die Konsolidierung erfolgreich vorangetrieben. (Zur Original-Pressemitteilung der CDU kommen Sie hier.)

Mit Verlaub, aber dass die Sparbeschlüsse der Bürgerschaft 2004 auf die Kreativität der damals mit absoluter Mehrheit „regierenden“ CDU zurückgegangen wären, ist doch eine äußerst dreiste Verkehrung der Tatsachen. Sowohl die damals von der Bürgerschaft beschlossene Einsparmaßnahme im Personalbereich („Minus 500“) als auch „Minus 3%“ hatte der Bürgermeister im Rahmen seiner „Sparliste“ vorgeschlagen (nachzulesen in der „Lübecker Stadtzeitung“ vom 20.01.2004, hier). CDU und FDP hatten diesen Vorschlag dann  aufgegriffen und in der Bürgerschaft beschlossen.

Ich finde, trotz aller politischer Meinungsverschiedenheiten sollte man doch einen Rest an Ehrlichkeit wahren!

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BfL: Konfusion statt klarer Aussagen

In Allgemein on 25. Oktober 2010 at 11:31

Die „Bürger für Lübeck“ (BfL) sind ja bekanntlich so völlig anders als andere Lübecker Parteien, weshalb man sich schon fast daran gewöhnt hat, dass die Mitglieder der BfL-Fraktion in der Lübecker Bürgerschaft zu einzelnen Tagesordnungspunkten ohne einheitliche Linie munter durcheinander abstimmen. Dass jedoch jetzt schon der Fraktionsvorsitzende und sein Stellvertreter taggleich öffentlich völlig voneinander abweichende Positionen vertreten, dürfte selbst unter Zugrundelegung der realitätsentrückten Sicht der BfL zum sog. „Fraktionszwang“ bemerkenswert sein.

Am Samstag, 23. Oktober,  wurde in den LN auf Seite 9 unter der Überschrift „Studie: Lübeck braucht größere Events“ (hier) der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Bruno Böhm mit folgenden Worten zitiert:

Dennoch ist Bruno Böhm von den Bürgern für Lübeck (BfL) bereit, jetzt wieder städtisches Geld auszugeben. „Für überregional bedeutsame Veranstaltungen muss eine Stadt Geld in die Hand nehmen“, fordert er. „Lübeck braucht eine große Veranstaltung – beispielsweise die Powerboats, die leider von der Bürgerschaft abgelehnt wurden“, so Böhm. Veranstaltungen wie Sand World und Ice World hätten der Hansestadt Image und zusätzliche Touristen gebracht. Böhm: „Die Besucher haben Lübeck kennengelernt und sind als Gäste wiedergekommen.“ Die jetzigen Feste würden bei weitem nicht ausreichen. Das Altstadtfest schrecke eher ab, kritisiert der BfL-Politiker.

Wahrscheinlich dürfte BfL-Fraktionschef Dr. Raimund Mildner bei der morgendlichen Lektüre der LN die „Kaffeetasse aus der Hand gefallen“ sein. Jedenfalls dauerte es nur bis zum Mittag des selben Tages, als Mildner seinem Fraktionsvize  auf „HL-Live“ unter der Überschrift „BfL: Keine Events zu Lasten des Haushalts“ (hier) öffentlich in die Parade fuhr. 

Zitat: („)Mag sein, dass Lübeck mehr große Events mit überregionaler Ausstrahlung braucht: Aber nicht zu Lasten des städtischen Haushalts! Events müssen sich rechnen: Auf der einen Seite die Anbieter von musikalischen, künstlerischen, lukullischen oder sonst welchen Leistungen, auf der anderen Seite die Nutzer dieser Leistungen, die diese auch bezahlen und eben nicht subventionsgeladen nur „empfangen“. Und auch für die vermeintliche Umwegrentabilität etwa durch mehr Übernachtungen – verbrämt als volkswirtschaftlicher Nutzen – trifft das gleiche Prinzip zu: Wer immer den Nutzen hat soll dafür bezahlen!

Aha! Zwar wissen wir nicht, ob die BfL nun dafür sind, für mehr und bessere Events zusätzliches städtisches Geld in die Hand zu nehmen oder nicht. Allerdings wird immer klarer, was die Wählergemeinschaft meint, wenn sie auf Ihrer Webseite (hier) ausführt: 

Auch in ihrem Ab­stimmungs­verhalten ist die BfL-Fraktion anders auf­gestellt, hält sie doch an keinen Fraktion­szwängen fest, sondern gibt dem Ab­stimmungs­verhalten ihrer Mit­glieder nach bestem Wissen und Ge­wissen jedes Einzel­nen hohe Priorität.

BfL verteidigen Friedenstraßensperrung

In Allgemein on 4. Oktober 2010 at 09:09

In meinem Beitrag vom 01. Oktober 2010 hatte ich auf ein meiner Meinung nach paradoxes Abstimmungsverhalten von FDP, CDU und BfL beim Thema „Friedenstraße“ in der Lübecker Bürgerschaft hingewiesen. Zu dem auch auf „meinwochenspiegel.de“ veröffentlichten Artikel hat sich nun Bruno Böhm, stellvertretender Vorsitzender der BfL-Bürgerschaftsfraktion, wie folgt geäußert (hier):

„Allerdings kann es auch vorkommen, dass sich ein Fehler nicht immer auf Dauer als Fehler herausstellt. Die Friedensstraße ist eindeutig entlastet. Von der Friedensbrücke kommend haben sich die Schlangen größtenteils aufgelöst. Schlangen bilden sich nur noch zu bestimmten Zeiten wie überall in Lübeck. Ein, zwei Schleichweg haben sich allerdings gebildet, die Bewohner anderer Neebnstraßen belasten. Hier kann und wird noch nachgebessert werden.
Insofern ist es nur vernünftig Situationen neu zu bewerten und sich Gegebenheiten zu stellen.
Ob eine, zitiere, “konsequente Politik” stur fortgesetzt werden muss, sei dahingestellt.“

Nun ist also, Bruno Böhm sei Dank,  die Katze aus dem Sack: Die „Bürger für Lübeck“ finden die von „Rot-Rot-Grün“ in der Bürgerschaft im letzten Jahr durchgesetzte  Teilsperrung der Friedenstraße im Nachhinein völlig in Ordnung!  Der BfL-Mann hat  sicher grundsätzlich Recht, wenn er darauf hinweist, dass man nicht auf Gedeih und Verderb an Positionen festhalten sollte, die sich im Nachhinein als unrichtig erwiesen haben. Allerdings mutet es schon etwas befremdlich an, wenn ausgerechnet eine Wählergemeinschaft, die sich im letzten Kommunalwahlkampf geriert hatte, dem Bürger mehr Transparenz bei kommunalpolitischen Entscheidungen zu bieten, dies quasi klammheimlich tut,  statt  ihre Positionsänderung ihren Wähler/innen offensiv (oder, im BfL- Jargon, „proaktiv“)  zu erklären.

Die sachliche Begründung für den Sinneswandel der „Mildner-Truppe“ bietet derweil ungewollt humorvolles, so zum Beispiel, wenn der BfL-Fraktionsvize jetzt feststellt,  dass die Friedenstraße nach der seinerzeit von FDP, CDU und BfL erfolglos bekämpften Teilsperrung „eindeutig entlastet“ ist. Hand aufs Herz: Wer hätte gedacht, dass eine Straßensperrung dort zu weniger Verkehr führt? Nun wissen wir es endlich, auch, was die „Bürger für Lübeck meinten, als sie uns auf ihrer Homepage versprachen:  „Mehr Sach- und Fachkunde wird einerseits direkt durch die Bürgerschafts-Kandidaten der BfL eingebracht. …“  (hier).

Tatsächlich dürften die Argumente gegen die jetzt auch mit den Stimmen der BfL gebilligte unumkehrbare Teilsperrung der Friedenstraße unverändert fortgelten. Die Anwohner der Friedenstraße lebten jahrzehntelang an einer der meistbefahrenen Straßen Lübecks. Die Eröffnung der „Nordtangente“ hatte dort bereits zu einer spürbaren Verkehrsentlastung (Verkehrshalbierung) geführt. Gemessen an der Ausgangslage ist ein unabwendbares Bedürfnis für darüber hinausgehende Verkehrsentlastung nicht erkennbar. Die totale Sperrung der Friedenstraße für den „Ein- und Ausfallverkehr“ zwischen Innenstadt und Autobahnzubringer zwingt viele Autofahrer zu beträchtlichen Umwegen, die wiederum zu vermeidbaren ökologischen Belastungen führt. Abgesehen davon wird die „künstliche“ Umwandlung der jahrzehntelangen Hauptverkehrsader „Friedenstraße“ nahezu in eine reine Anwohnerstraße von auswärtigen wie einheimischen Autofahrern zu Recht als schikanös empfunden.

Wie auch immer, die Bürgerinnen und Bürger wissen jetzt zumindest, dass die  „Fensterreden“ des sog. „bürgerlichen“ Lagers, bestehend aus CDU, FDP und BfL, (auch) gegen die rot-rot-grüne Verkehrspolitik nicht viel Wert sind – am Schluss sind sich doch alle einig!

Die Liebe der CDU zu des Nachbars Hosengürtel…

In Allgemein on 27. September 2010 at 16:33

Heute ist auf „HL-Live“ zu lesen, dass die „Bürger für Lübeck“ in der nächsten Bürgerschaftssitzung eine 10%ige Kürzung der Fraktionszuwendungen beantragen werden (hier). In diesem Zusammenhang wird auch CDU-Politiker Peter Sünnenwold zitiert: „Immer wenn man in der Bürgerschaft davon spricht, den Gürtel enger zu schnallen, greift man an den des Nachbarn. Wir haben in der Hansestadt jahrelang das Füllhorn ausgeschüttet, damit muss nun endlich Schluss sein.“

Der ehemalige Stadtpräsident weiß, wovon er spricht. Blicken wir einmal in das Jahr 2004 zurück: Damals hatten CDU und FDP die vom Bürgermeister vorgeschlagene Kürzung der freiwilligen Zuschüsse um jährlich 3% jährlich zur Haushaltskonsolidierung beschlossen. Irgendwann merkten auch CDU, SPD und Grüne, dass auch die Fraktionszuwendungen betroffen waren. Das ging nach Meinung dieser Fraktionen nun gar nicht! Allein die kleine FDP-Fraktion betrachtete es als selbstverständlich, diese Zuschüsse nicht von den Sparmaßnahmen auszunehmen. Sie schlug sogar „zur Güte“ vor, dass die kleinen Fraktionen zugunsten der großen 5% p.a. sparen sollten, um den Sparbeitrag von CDU und SPD auf 1,5% zu halbieren. Aber die „großen“ Fraktionen lehnten jeglichen eigenen Sparbeitrag ab.  Unter maßgeblicher Beteiligung des damaligen Stadtpräsidenten Peter Sünnenwold (CDU) wurde stattdessen ein Antrag vorbereitet, der die Summe der Einsparungen bei den Fraktionszuwendungen allein den Fraktionen von FDP und „Grünen“ auferlegte. Nachdem die ursprünglich ansatzweise vorhandene „Schamschwelle“ erst einmal überwunden war, beschlossen CDU und SPD in harmonischer Einigkeit gleich auch noch in der Bürgerschaft eine Erhöhung ihrer eigenen städtischen Zuwendungen – während freie Träger von Sozialangeboten die volle Wucht der Kürzungen zu spüren bekamen!

Wir dürfen gespannt sein, wie sich Sünnenwolds CDU jetzt zu dem BfL-Antrag positionieren wird.

 Aber auch der jetzige Vorstoß der BfL ist übrigens, so ehrenhaft er im ersten Moment wirkt, mit einem „Geschmäckle“ behaftet. Zu Beginn der Wahlperiode hatten sie nämlich noch – von Bedenken keine Spur – einer kräftigen Erhöhung der Fraktionszuwendungen an die kleinen Fraktionen zugestimmt, welche die SPD ihrer damaligen Mehrheitsbeschafferin (BfL) zugestanden hatte.  Die BfL-Fraktion hatte so gute zwei Jahre Zeit, zu sehen, wie sie mit den Mitteln zurecht kommt.  Noch eines: Die Rückgabe nicht verbrauchter Fraktionszuwendungen ist so neu und einmalig nicht, wie die Mildner-Truppe meint. Auch die FDP hatte in der letzten Wahlperiode in nicht unerheblichem Umfang Gelder an die Stadt zurückgezahlt.

Purer Unfug: BfL-Forderung nach Neuwahlen in Lübeck!

In Allgemein on 20. September 2010 at 14:14

Schlecht wäre es sicher nicht, was der Fraktionsvorsitzende der „Bürger für Lübeck“, Herr Dr. Mildner, da fordert. Leider ist es in der Sache, mit Verlaub, völliger Unfug – vermutlich zum Glück für die Worthüsen-Liebhaber um Mildner! Die Rede ist von Neuwahlen in Lübeck. 

Kaum schwadroniert der BfL-Frontmann mal in ungewohnt verständlicher Form, liegt er in der Sache auch schon prompt völlig daneben: „Die durch das Landesverfassungsgerichtsurteil notwendig gewordene Änderung der Wahlgesetzgebung mit nachfolgenden Neuwahlen bieten auch für Lübeck die Chance für bescheidene Strukturreformen in der Kommunalpolitik“, so Mildner auf „HL-Live“ (hier), um dann die Prüfung von (Kommunal-)Neuwahlen zu fordern.   

Nun ist dem Meister des Werfens verbaler Nebelkerzen ja durchaus beizupflichten, wenn er die „Aufblähung“ der Lübecker Bürgerschaft durch Überhang- und Ausgleichsmandate von gesetzlich vorgesehenen 49 Mitgliedern auf jetzt 60 Kommunalpolitiker beklagt, zumal sich mancher ja vielleicht schon gefragt haben mag, ob nicht sogar 49 „Volksvertreter“ in einer Stadt mit gut 200.000 Einwohnern schon recht viel sind. Aber diese – berechtigte – Frage mit dem jüngsten Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Landtagswahlgesetz zu verknüpfen, verrät im günstigsten Fall einfach nur fehlende Sachkenntnis, im ungünstigsten Fall sogar die völlige Selbstüberschätzung der Rolle eines Kommunalpolitikers. Die Feststellungen der Verfassungsrichter betrafen bekanntlich die Wahl und Zusammensetzung des Landtages. Hierbei handelt es sich um ein Parlament im staatsrechtlichen Sinn. Ganz im Gegenteil dazu ist die Lübecker Bürgerschaft als Kommunalvertretung gerade kein Parlament in diesem Sinne, sondern ein im Range darunter stehendes Mitwirkungsorgan ohne Gesetzgebungsgewalt. Deshalb ist es völlig verfehlt, die verfassungsrechtlichen Erwägungen des höchsten Gerichtes im Lande auf die Regelungen der Gemeindeordnung zu übertragen. 

Man muss daher kein Prophet sein, um zu prognostizieren, dass es eine vorgezogene Kommunalwahl aus den genannten Gründen ganz gewiss nicht geben wird. Die Lübeckerinnen und Lübecker werden daher noch knapp drei Jahre mit den „Bürgern für Lübeck“ in der Bürgerschaft leben müssen!

Fraktionszwang – der Versuch einer Ehrenrettung!

In Allgemein on 21. Juli 2010 at 14:25

Gerade von Wählergemeinschaften wird häufig und gern betont, wie frei und unabhängig sie und ihre Mitglieder doch seien, ganz im Gegensatz zu den etablierten Parteien. Dementsprechend wird der unter jenen gescholtenen Parteien übliche sogenannte „Fraktionszwang“ als undemokratisch und „Feind der freien Mandatsausübung“ des frei gewählten Bürgerschaftsabgeordneten gegeißelt. Als Beispiel mögen die „Bürger für Lübeck“ dienen. Deren fehlendes Wahlprogramm machte diese (nach eigenem Bekunden) „unabhängige Wählervereinigung“ mit dem allgemein gehaltenen Versprechen wett, „jenseits von Partei-Ideologien dem ‘gesunden Menschenverstand’ wieder mehr Geltung in der Lübecker Bürgerschaft zu verschaffen“. „Mehr Sach- und Fachkunde“ werde „. direkt durch die Bürgerschafts-Kandidaten der BfL eingebracht“. Das – überaus ernüchternde – Ergebnis kennen wir mittlerweile. Aber darum soll es an dieser Stelle nicht gehen, sondern vielmehr darum, dass sich mehr und mehr herauskristallisiert hat, wie unterschiedlich die einzelnen Mitglieder der BfL-Bürgerschaftsfraktion den Begriff des „gesunden Menschenverstandes“ bei konkreten Sachthemen doch sehen und ausleben. Deshalb ist es fast schon eher die Regel als die Ausnahme, dass die BfL-Vertreter im Kommunalparlament zu einzelnen Tagesordnungspunkten höchst unterschiedlich abstimmen. Eine einheitliche, klare Linie, wofür denn die BfL als Vereinigung bei einzelnen Sachthemen steht, ist dadurch kaum erkennbar. Dieses „Abstimmungs-Tohuwabohu“ wird von BfL-Leuten dann auch noch gern als „Leben politischer Freiheit“ gepriesen (vgl. Stadtzeitungsbeitrag der BfL vom 10.11.2009).

Bei näherer Betrachtung stellt sich derlei „Freigeist“ allerdings häufig genug als schlichte Wähler(ent)täuschung dar. Schließlich haben alle Mitglieder der BfL-Fraktion ihre Mandate nur deshalb erhalten, weil sie sich auf dem Wahllistenvorschlag der BfL befunden haben. Wären die Fraktionsmitglieder als Einzelbewerber zur Kommunalwahl angetreten, säße wohl kein einziger von ihnen heute in der Bürgerschaft. Aus diesem Umstand leitet sich ein moralischer Anspruch der Wähler der BfL ab, dass die über die BfL-Liste gewählten Mandatsträger auch einheitlich im Sinne der Leitlinien dieser Wählergemeinschaft abstimmen.

Diese berechtigte Wählererwartung hat mit undemokratischer Zwangsausübung auf das einzelne Fraktionsmitglied rein gar nichts zu tun. Insofern ist der Begriff „Fraktionszwang“ falsch und irreführend (wenn er von mir trotzdem verwendet wird, dann nur, weil er sich fest eingebürgert hat). Eine Fraktion hat letztlich keinerlei „handfeste“ Mittel, um Druck auf einzelne Mitglieder im Sinne eines bestimmten Abstimmungsverhaltens auszuüben. Die Ausübung von „Fraktionszwang“ besteht im Ergebnis nur darin, den/die Abweichler von der Mehrheitsmeinung innerhalb der Fraktion durch „gute (manchmal auch deutlichere) Worte“ von dem Sinn zu überzeugen, mit der Fraktion zu stimmen, um das Bild der Geschlossenheit der Gesamt-Fraktion zu wahren. Ein derartiger Appell an das Zusammengehörigkeitsgefühl des potentiellen Abweichlers wird zudem i.d.R. erst erforderlich, wenn zuvor alle anderen Kompromissmöglichkeiten zur Gewinnung einer einheitlichen Linie erfolglos ausgelotet worden sind.

Die Ausübung eines „Fraktionszwangs“ in diesem Sinne beeinträchtigt das Bürgerschaftsmitglied mitnichten unzulässig in seinen „Abgeordneten“-Rechten (die Anführungsstriche sind deshalb angebracht, weil die Bürgerschaft als Kommunalvertretung kein Parlament im staatsrechtlichen Sinn und das dortige Mitglied folglich kein „Abgeordneter“ im eigentlichen Sinn ist). Diese sind durch die Gemeindeordnung geschützt (§ 32 Abs. 1: „Die Gemeindevertreterinnen und -vertreter handeln in ihrer Tätigkeit nach ihrer freien, durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung.“). Vielmehr ist es geradezu gesetzliche Aufgabe einer (Bürgerschafts-)Fraktion bzw. deren Führung, auf eine einheitliche Meinung innerhalb der Fraktion hinzuwirken. Das folgt aus dem Begriff der Fraktion (§ 32 a GO S-H). In der (höchstrichterlichen) Rechtssprechung ist seit jeher anerkannt, dass es zum Wesen einer Fraktion gehört, die „Willensbildung und Entscheidungsfindung im Plenum“ (d.h., in der Bürgerschaft) „vorzuprägen, indem sie vor der Plenardebatte und –abstimmung in interner Meinungsbildung Willensblöcke bilden, die sie im Plenum möglichst geschlossen zur Geltung bringen“ (vgl. OVG Münster, DÖV 2005, S. 432). Letztlich rechtfertigt sich aufgrund dieser Funktion der Fraktionen auch nur deren Privilegierung gegenüber fraktionslosen Bürgerschaftsmitgliedern – nicht zuletzt durch die Bereitstellung von (erheblichen) Fraktionszuwendungen aus dem städtischen Haushalt.

Daraus lässt sich überspitzt ableiten, dass das Ausleben „politischer Freiheit“ durch grundsätzliche „Freigabe“ des Abstimmungsverhaltens, also dem Verzicht auf Ausübung des „Fraktionszwangs“, streng genommen nichts anderes ist als das Erschleichen des Fraktionsstatus’ – und nicht zuletzt von finanziellen (Fraktions-)Zuweisungen der Stadt.

Diese Kritik richtet sich nicht nur gegen die Fraktion „Bürger für Lübeck“, auch wenn diese sich in besonderer und zum Teil nachgerade aufdringlicher Weise als „frei“ (wovon eigentlich?) geriert. Auch die FDP-Fraktion, der ich bis Anfang Mai vorstand, ist keineswegs frei von derlei falsch verstandener Liberalität und Individualität, wodurch mittelfristig deren Wählbarkeit in Frage gestellt wird. Weshalb sollte man bei der Kommunalwahl 2013 die FDP wählen, wenn man als Wähler nicht einmal halbwegs sicher sein kann, dass die gewählten Vertreter der Partei in der Bürgerschaft einig auftreten?

BfL billigen Parkgebühren vor dem Burgtor!

In Allgemein on 22. Juni 2010 at 15:30

Wer sich die Mühe macht, sich durch die schwülstigen Ausführungen auf den Internetseiten der „Bürger für Lübeck“ (BfL) zu kämpfen, trifft unverhofft auch auf halbwegs Verständliches: So versprechen die BfL u.a., sich für „bessere Parkmöglichkeiten (auch für Radfahrer)“ und eine „Reduzierung der Parkgebühren“ einzusetzen (http://www.buerger-fuer-luebeck.de/standpunkte.html).

Was dies nach den Vorstellungen der zumindest sprachlich kreativen „unabhängigen Wählergemeinschaft in der Hansestadt Lübeck“ in der Praxis bedeuten soll, erfahren wir am Beispiel des Umfeldes der am Burgfeld vor den Toren der Innenstadt angesiedelten Gerichte. Dort plant die Verwaltung bekanntlich, bisher kostenfreies, straßenbegleitendes Parken künftig mittels Parkscheinautomaten mit Gebühren zu belegen – und zwar angeblich im Interesse der Gerichte. Diese sehen selbst allerdings überhaupt keinen entsprechenden Regelungsbedarf, sondern kritisieren die Pläne der Verwaltung scharf, u.a. auch deswegen, weil die Gerichtsmitarbeiter zusätzliche finanzielle Belastungen fürchten. 

Wer jetzt glaubt, die „unabhängige Wählergemeinschaft“ würde die Proteste der Betroffenen in deren Sinne aufgreifen, irrt gewaltig. Mit einem Antrag zur nächsten Bürgerschaftssitzung soll der Bürgermeister u.a. mit „der Einrichtung einer gerechten Gebührenerhebung für Parkplätze, bei denen die Nutzungsdauer nicht im Voraus ermessen werden kann“, beauftragt werden. Diese BfL-Forderung sanktioniert nicht nur das grundsätzliche Vorhaben, bislang kostenfreie Parkmöglichkeiten in kostenpflichtige umzuwandeln, sie dürfte zudem faktisch unmöglich umzusetzen sein. Soll die Verwaltung Straßenrand-Parkplätze mit Schranken versehen? Auch die weiteren BfL-Forderungen an die Stadt – Schaffung von Kfz-Stellplätzen für Gerichtsbedienstete und zusätzlicher Parkmöglichkeiten für Besucher – dürften angesichts der Örtlichkeiten kaum realisierbar sein. 

Die BfL-Fraktion wäre besser beraten gewesen, sich dafür einzusetzen, die Pläne zur Umwandlung ganzer Straßenzüge in gebührenpflichtige Parkzonen ersatzlos fallen zu lassen, zumal das Vorhaben rechtlich zweifelhaft erscheint. In der Verwaltungsvorschrift zu § 13 der Straßenverkehrsordnung heißt es nämlich u.a.:  „Parkuhren und Parkscheinautomaten sind vor allem dort anzuordnen, wo kein ausreichender Parkraum vorhanden ist und deshalb erreicht werden muss, dass möglichst viele Fahrzeuge nacheinander für möglichst kurze genau begrenzte Zeit parken können…“ Die Stadt will aber auch Tagestickets für 5 € anbieten, was dem Sinn und Zweck diametral entgegenläuft, möglichst vielen Kfz-Nutzern zu ermöglichen, ihre Fahrzeuge nacheinander für möglichst kurze, genau begrenzte Zeit zu parken. Gerade dieses beabsichtigte Angebot ist entlarvend und gibt den betroffenen Gerichtsmitarbeitern Recht, die ein objektives Bedürfnis für Parkbeschränkungen vehement bestreiten.

 „Wir sichern zu, dass wir uns sehr sorgfältig und bedacht auf der Basis von umfassenden Kosten-Nutzen-Betrachtungen unter Berücksichtigung auch von Folge- und Nebeneffekten um die Belange der Lübecker Bürger im besten Sinne kümmern werden“, so eines der sprachgewaltigen Wahlversprechen der „Bürger für Lübeck“. Hier wäre eine gute Gelegenheit dazu gewesen!