Die etwas andere liberale Stimme aus der Hansestadt Lübeck

Fehlgriff der Bürgermeisterkandidatin: Verunglückter Rettungsversuch der CDU

In Allgemein on 20. August 2011 at 11:09

„CDU-Fraktionschef verteidigt Dinges-Dierig“, so ist es heute ist in den LN auf der Lokalseite zu lesen. Nun ist es ganz sicher löblich, wenn ein Fraktionsvorsitzender die Bürgermeisterkandidatin seiner eigenen Partei gegen Anwürfe des politischen Gegners in Schutz nimmt. Allerdings wirkt jeder Verteidigungsversuch eher hilflos, wenn er in der Sache nicht fundiert ist. Dies ist hier leider der Fall. Worum geht es? Die Kandidatin der Lübecker CDU (und jetzt auch der BfL) hatte angekündigt, als Bürgermeisterin werde es in der Bürgerschaft keine Fraktionsanträge ohne Deckungsvorschläge mehr geben. Dies wurde u.a. von SPD-Fraktionschef Peter Rheinhardt als gesetzeswidrig gerügt (vgl. Beitrag „Eigentor der CDU beim „Kampf um fremde Federn“!“ vom 17.08.2011, hier).

Jetzt weist CDU-Fraktionschef Andreas Zander diese Kritik zurück, da in der Geschäftsordnung der Bürgerschaft „genau das festgelegt“ sei. Damit aber liegt der Fraktionsvorsitzende „knapp daneben“. In der Geschäftsordnung steht nämlich Folgendes:

… Verursachen die Vorlagen oder die Sachanträge Ausgaben, die über den laufenden Haushaltsplan hinausgehen, so sollen sie gleichzeitig die Deckung angeben. (§ 21 Abs. Satz 3 Geschäftsordnung der Bürgerschaft)

Schon weil es sich (nur) um eine „Soll“-Bestimmung handelt, wäre auch Frau Dinges-Dierig als Bürgermeisterin keinesfalls berechtigt, den Fraktionen Anträge ohne Deckungsvorschlag zu untersagen oder diese nach Beschlussfassung zu ignorieren. Hinzu kommt, dass die Geschäftsordnung der Bürgerschaft ohnehin nicht zwingend ist, die Bürgerschaft kann sich vielmehr mehrheitlich im Einzelfall (oder durch generelle Änderung) über sie hinwegsetzen. Unabhängig davon gilt das Deckungserfordernis (als letztlich unverbindliche „Soll“-Vorschrift) schon dem Wortlaut nach nur für kostenverursachende Anträge, die über den laufenden Haushaltsplan hinausgehen.

Dass es grundsätzlich natürlich mehr als sinnvoll wäre, mit Mehrkosten verbundene Sachanträge der Fraktionen von konkreten Deckungsvorschlägen abhängig zu machen, steht auf einem ganz anderen Blatt. Hier wäre aber der (Landes-)Gesetzgeber gefragt. Eine Bürgermeisterkandidatin sollte es jedenfalls vermeiden,  den Bürger/innen falsche Versprechungen zu machen!

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  1. Herr Drever hat eine sehr gute Einschätzung von Bürgermeister Bernd Saxe abgegeben und darum hoffe ich auf keine weitere Amtszeit für ihn.

    Wer auch immer der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin von Lübeck wird, liegt in dieser Angelegenheit durch die Direktwahl in der Macht der Bürgerinnen und Bürger und das ist gut so.

  2. Wann bitte, lieber Thomas, hat BS in den vergangenen 11 (!) Jahren mal den Mut gehabt, in einer Haushaltsdebatte die kostentreibenden Anträge zurückzuweisen? Auch wenn er keine Chance hat, diese Anträge zu verhindern? Nicht einmal! Der fügt sich dem Schicksal. Das Schlimme daran ist, dass es vor (!!!) der Bürgerschaft in diversen Ausschüssen genug Möglichkeiten gäbe, klar Position zu beziehen. Bei BS? Klare Position? Der ist wie der sprichwörtliche Pudding, den man an die Wand nageln will – Opportunist durch und durch. Ich erinnere nur an die Abschiedrede von MB: Dieser sagte seinem Nachfolger – überigen ihn siezend – „es jedem Recht zu machen, ist unmöglich!“ In genau dieser Falle steckt unser lieber BS

    • Bernd Saxe hat in HH-Debatten durchaus mehrfach auf Unfinanzierbarkeit von Anträgen hingewiesen und im Übrigen im „Verwaltungsvollzug“ nicht finanzierbare Anträge „ausgebremst“. Das war aber hier nicht das Thema. Und noch eins: Michael Bouteiller war nun wirklich eine einzige Katastrophe für Lübeck!

  3. Was wäre so falsch daran, wenn ein Bürgermeister(in) nicht zu bezahlende Beschlüsse zurückweisen würde – bzw. versuchte, diese zurückzuweisen? Ich erinnere nur an die Beschlüsse der Bürgerschaft zu Stadtbahn, Verhütungsmitteln und vielem mehr….

    • Daran wäre aus meiner Sicht in der Sache grundsätzlich nichts falsch, allerdings müsste dafür die Gemeindeordnung durch den Landesgesetzgeber geändert werden. Ich halte es aber schlicht für unseriös, wenn Frau Dinges-Dierig so tut als stehe es in ihrer Macht, die Arbeit der Bürgerschaft bzw. die Zusammenarbeit mit ihr nach eigenem Gusto selbst regeln zu können. Um nichts anderes geht es!

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