Die etwas andere liberale Stimme aus der Hansestadt Lübeck

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Eigentor der CDU beim „Kampf um fremde Federn“!

In Allgemein on 17. August 2011 at 18:29

Langsam nimmt der Bürgermeisterwahlkampf Fahrt auf, wenngleich erst am 05.11.2011 gewählt wird.

Am vergangenen Montag hatten die „Bürger für Lübeck“ (BfL) bekanntlich den Alleingang der sonst stets die Einheit des „bürgerlichen Lagers“ vor sich hin betenden Lübecker CDU goutiert und beschlossen, die CDU-Kandidatin Alexandra Dinges-Dierig auch zu ihrer zu machen. Man muss übrigens kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass auch die Lübecker FDP – selbstverständlich nach  einem „transparenten und objektiven“ Verfahren –  diesem Schritt folgen wird.

Kaum war der Beschluss der BfL-Basis (der Vorstand hatte geschlossen für den Amtsinhaber Bernd Saxe, SPD, votiert) gefallen, keilte der Vorsitzende der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Peter Reinhardt, gegen die frisch gekürte Kandidatin. Zitat Reinhardt:

Finanzwirksame Anträge ohne Deckungsvorschlag wird es mit mir nicht geben – egal von wem“, diese plakative Festlegung der Bürgermeisterkandidatin von CDU und BfL soll der Maßstab ihres Handelns im Lübecker Rathaus werden. Frau Dinges-Dierig nimmt den Mund ziemlich voll und maßt sich Dinge an, die nicht in die Kompetenz eines Lübecker Bürgermeisters fallen. Ein flüchtiger Blick ins Gesetz genügt, um ihre Aussagen bei der BfL als politische Hochstapelei oder schlimmer noch als fehlende Verankerung in der Lübecker Politik zu entlarven. (Quelle: HL-Live vom 17.08.2011, hier)

Nun mag man sich – wie so häufig bei Herrn Reinhardt – über die Angemessenheit des Tones streiten, in der Sache hat der SPD-Fraktionschef leider Recht. Ich selbst hatte am 16.08.2011 den Bericht über die Nominierung durch die BfL mit der Anmerkung kommentiert, dass Frau Dinges-Dierig offenbar die Gemeindeordnung S-H negiert, wenn sie kühn ankündigt, Bürgerschaftsanträge ohne Deckungsvorschlag werde es mit ihr nicht geben (vgl. HL-Live vom 16.08.2011, hier).

Die CDU wiederum ist verständlicherweise nach dem wahrscheinlich kaum mehr erwarteten Rückenwind für ihre erst quälend spät gefundene Kandidatin „oben auf“.  Bürgerschaftsfraktionsvorsitzender Andreas Zander geht – sichtlich euphorisiert – gleich Bürgermeister Bernd Saxe (SPD) an, indem er die von Saxe auf der BfL-Veranstaltung geschilderten, mehr oder weniger erfolgreichen Sparbemühungen der Vergangenheit als alleiniges Verdienst der damals mit absoluter Bürgerschafts-Mehrheit ausgestatteten CDU reklamiert. In einer Pressemitteilung vom 16.08.2011 wirft Zander dem amtierenden Bürgermeister vor, sich mit fremden Federn zu schmücken. Zander wörtlich:

Zuletzt ist dies im Rahmen seiner Vorstellung bei den BfL deutlich geworden: Saxe verweist allen Ernstes auf den ausgeglichenen Haushalt des Jahres 2008 und den durch den demographischen Wandel ohne betriebsbedingte Kündigungen ermöglichten Personalabbau in der Verwaltung (Programm ‚Minus 500’).

Beides sind Erfolge der absoluten CDU-Mehrheit in der Lübecker Bürgerschaft. In beiden Fällen musste Saxe von der CDU zum Jagen getragen werden. Denn vom Bürgermeister ging kein Sparbeschluss aus – erst die Vorgaben der Bürgerschaft haben zwischen 2003 und 2008 die Konsolidierung erfolgreich vorangetrieben. (Zur Original-Pressemitteilung der CDU kommen Sie hier.)

Mit Verlaub, aber dass die Sparbeschlüsse der Bürgerschaft 2004 auf die Kreativität der damals mit absoluter Mehrheit „regierenden“ CDU zurückgegangen wären, ist doch eine äußerst dreiste Verkehrung der Tatsachen. Sowohl die damals von der Bürgerschaft beschlossene Einsparmaßnahme im Personalbereich („Minus 500“) als auch „Minus 3%“ hatte der Bürgermeister im Rahmen seiner „Sparliste“ vorgeschlagen (nachzulesen in der „Lübecker Stadtzeitung“ vom 20.01.2004, hier). CDU und FDP hatten diesen Vorschlag dann  aufgegriffen und in der Bürgerschaft beschlossen.

Ich finde, trotz aller politischer Meinungsverschiedenheiten sollte man doch einen Rest an Ehrlichkeit wahren!

„Vielen Dank“, Gerrit Koch!

In Allgemein on 19. November 2010 at 12:47

„Gerade in dieser Zeit freue ich mich, dass ich als geborener Lübecker Sie und Ihre Interessen im Schleswig-Holsteinischen Landtag vertreten darf“, so begrüßt Gerrit Koch (FDP) als einziger „bürgerlicher“ Landtagsabgeordneter aus Lübeck die Besucher auf seiner Homepage. Und damit wirklich auch jeder merkt, dass er es hier mit einem waschechten Lübecker Lokalpatrioten zu tun hat: „Ich bin stolz, ein Bürger Lübecks zu sein.“

Dass Anspruch und Realität oft meilenweit auseinander liegen, ist gerade deshalb eine Binsenweisheit, weil sie praktisch täglich bestätigt wird. Gerrit Koch macht da keine Ausnahme, wie die gestrige Debatte im Landtag zum Thema „Kindertagesstätten“ zeigt.

In der Sache geht es darum, wer für die Kosten der durch Bundesgesetz (SGB VIII) ab 2013 eingeführten Pflicht zur Vorhaltung von Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren aufzukommen hat. Es geht um schätzungsweise 130 Mio. Euro Jahr für Jahr, für die die klammen Kommunen des Landes einstehen sollen. Da kam den schleswig-holsteinischen Kreisen und Städten ein Urteil des Landesverfassungsgerichtes von Nordrhein-Westfalen gerade recht. Dieses hatte am 12. Oktober 2010 entschieden, dass das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) den dortigen Kommunen die Kosten für die Ausweitung des Kinderbetreuungsangebotes ersetzen müsse. Anspruchsgrundlage sei das sog. „Konnexitätsprinzip“ in der Landesverfassung  von NRW. Dies lautet vereinfacht: „Wer die Musik bestellt, bezahlt.“

Da auch die Landesverfassung von Schleswig-Holstein dieses „Konnexitätsprinzip“ enthält (Art. 49 Abs. 2), drohte Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe der Landesregierung prompt mit einer Verfassungsklage, sollte das Land nicht die Kosten übernehmen (vgl. Lübecker Nachrichten vom 23.10.2010). Schließlich sei „die Rechtslage eindeutig“. Allerdings sprach Saxe nicht in seiner Eigenschaft als Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, sondern als Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Städtetages, also dem kommunalen Landesverband, der gemäß seiner Satzung die Interessen der Städte unseres Landes gegenüber dem Land wahrnehmen soll.

In seiner gestrigen Landtagsrede wies Gerrit Koch nun auf möglicherweise entscheidende Unterschiede der Rechtslage in Schleswig-Holstein im Vergleich zu derjenigen in NRW hin – Unterschiede, die übrigens erst der wissenschaftliche Dienst des Landtages herausgearbeitet hat. In unserem Land wurde die Aufgabe der
Kindertagesbetreuung (genauer: der örtlichen Jugendhilfe) nach dem SGB VIII (Bundesgesetz) bereits 1992 auf die Kommunen übertragen, und damit vor Einfügung des Konnexitätsprinzips in die Landesverfassung (1998). Da dieses Prinzip nicht rückwirkend gilt, gehe die mit der Ausweitung der Betreuungspflicht einhergehende zusätzliche Kostenbelastung zu Lasten der Kommunen. In NRW dagegen erfolgte die Aufgabenübertragung auf die Kommunen erst nach Festschreibung des Konnexitätsprinzips in die dortige Verfassung.

Nun ist dieser Hinweis sicher legitim und zur Versachlichung der Debatte erforderlich. Völlig unverständlich sind aber die fast schon persönlichen Angriffe des Lübecker Landtagsabgeordneten gegen Bernd Saxe. Zitat aus der Rede:

Das Urteil des Landesverfassungsgerichts von Nordrhein-Westfalen mag zwar den finanziell klammen Kommunen unseres Landes als Strohhalm dienen. Das ist verständlich – vor allem wenn man als Bürgermeister und Finanzsenator in Personalunion an der Spitze einer finanziell völlig gestrandeten Stadt steht.

Und weiter:

Unser wissenschaftlicher Dienst (Anm.: des Landtages) kann leider nicht auch für den Lübecker Bürgermeister tätig werden. Aber das dortige Rechtsamt beschäftigt ja durchaus fähige Juristen.

Noch einmal: Der gescholtene Bernd Saxe hatte mitnichten in seiner Eigenschaft als Lübecker Verwaltungschef gesprochen, als er von der Landesregierung in Kiel Konsequenzen aus dem Urteil des Verfassungsgerichts von NRW forderte, sondern als Vorsitzender des Städtetages. Dies sollte der studierte Jurist Gerrit Koch eigentlich bemerkt haben – auch ohne Unterstützung des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages oder gar des städtischen Rechtsamtes. Die Äußerungen Saxes jetzt im Rahmen einer im Kieler Landtag gehaltenen Rede zu massiven Breitseiten gegen den Verwaltungschef der Stadt zu nutzen, deren Bürger zu sein ja nach eigenem Bekunden Kochs ganzer Stolz ist, erscheint völlig „daneben“!

Abgesehen davon hat Gerrit Koch kein einziges Wort darüber verloren, wie die Städte unseres Landes die Mehrkosten für die Ausweitung der Kindertagesbetreuung verkraften sollen – allein in Lübeck wird die zusätzliche Haushaltsbelastung auf fast 10 Mio. Euro jährlich geschätzt. Stattdessen wirbt der Abgeordnete vom Podium des Kieler Landtages für seine Geburtsstadt mit dem Titel einer „finanziell völlig gestrandeten Stadt“ und blockt alle Forderungen der Kommunen gegen das Land ab! So sieht es also aus, wenn ein „geborener Lübecker“ uns und unsere „Interessen im Landtag vertreten darf“! Wir Lübecker sagen: „Herzlichen Dank, Gerrit Koch!“