Die etwas andere liberale Stimme aus der Hansestadt Lübeck

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Kosten für Ü3-Betreuung – war Lübecker Landtagsabgeordneter zu voreilig?

In Allgemein on 23. November 2010 at 12:44
Gerrit Koch, FDP-Landtagsabgeordneter aus Lübeck, hatte noch am  Donnerstag vergangener Woche im Landtag gegen  Forderungen des Schleswig-Holsteinischen Städtetages gewettert, das Land möge die bei den Kommunen entstehenden Zusatzkosten für die Ausweitung der Kinderbetreuung auf unter 3jährige übernehmen. Hintergrund ist eine entsprechende Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes in Nordrhein-Westfalen (vgl. Beitrag „Vielen Dank, Gerrit Koch, hier). Dabei hatte er auch in recht polemischer Weise Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe angegriffen, weil dieser es – in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Städtetages ! – gewagt hatte, besagte Forderung öffentlich zu erheben. So betitelte Koch den Lübecker Verwaltungschef als „Bürgermeister und Finanzsenator in Personalunion“ der „an der Spitze einer völlig gestrandeten Stadt steht“.
Die süffisante Empfehlung Kochs an Bernd Saxe, sich „die Rechtslage genau anzuschauen oder sich von jemandem erklären zu lassen, der sich damit auskennt“, könnte dem Lübecker Landtagsabgeordneten noch leid tun. Jetzt haben nämlich auch die Juristen des Schleswig-Holsteinischen Städtetages zu den auf der Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes beruhenden Bewertungen der Landesregierung Stellung genommen, die sich Gerrit Koch bei seinen hämischen Ausführungen ungefiltert zu eigen gemacht hat. Zitat aus dem Schreiben des Städtetages an die Mitglieder vom 22. November 2010:
Auf das Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände an den Minister für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Herrn Dr. Klug, mit dem wir um ein Gespräch hinsichtlich der Anerkennung des Urteils für Schleswig-Holstein durch die Landesregierung und die daraus folgende Finanzierungsumsetzung der Kinderbetreuung gebeten haben, erhielten wir am 17.11.2010 die beigefügte rechtliche Bewertung des Landes, die u.E. sehr dürftig ausfällt und der vielschichtigen rechtlich geforderten Betrachtung nicht ausreichend gerecht wird. …
Es folgen juristische Ausführungen zur Begründung, auf deren Wiedergabe ich verzichten möchte. Fest stehen dürfte nach alledem jedenfalls, dass sich der Lübecker Jurist Gerrit Koch sehr weit aus dem Fenster gelehnt hat, als er die Forderungen des kommunalen Landesverbandes im Landtag in Bausch und Bogen als „bar jeder fundierten juristischen Grundlage“ verwarf. Wer sich weit aus dem Fenster lehnt, kann bekanntlich auch schnell herausfallen – in diesem Fall aus dem Landtag. Die Lübeckerinnen und Lübecker werden jedenfalls kaum vergessen, dass sich der einzige Lübecker Abgeordnete in den Regierungsfraktionen derart polemisch gegen die berechtigten Interessen auch der Hansestadt gestellt hat, für gesetzlich übertragene zusätzliche Aufgaben auch die nötigen zusätzlichen Finanzmittel zu erhaltenen. Fast 10 Mio. Euro zusätzliche Kosten Jahr für Jahr sind schließlich kein Pappenstiel – gerade für eine Stadt wie Lübeck, die Koch öffentlich im Landtag als „finanziell völlig gestrandet“ bezeichnet hat!

„Vielen Dank“, Gerrit Koch!

In Allgemein on 19. November 2010 at 12:47

„Gerade in dieser Zeit freue ich mich, dass ich als geborener Lübecker Sie und Ihre Interessen im Schleswig-Holsteinischen Landtag vertreten darf“, so begrüßt Gerrit Koch (FDP) als einziger „bürgerlicher“ Landtagsabgeordneter aus Lübeck die Besucher auf seiner Homepage. Und damit wirklich auch jeder merkt, dass er es hier mit einem waschechten Lübecker Lokalpatrioten zu tun hat: „Ich bin stolz, ein Bürger Lübecks zu sein.“

Dass Anspruch und Realität oft meilenweit auseinander liegen, ist gerade deshalb eine Binsenweisheit, weil sie praktisch täglich bestätigt wird. Gerrit Koch macht da keine Ausnahme, wie die gestrige Debatte im Landtag zum Thema „Kindertagesstätten“ zeigt.

In der Sache geht es darum, wer für die Kosten der durch Bundesgesetz (SGB VIII) ab 2013 eingeführten Pflicht zur Vorhaltung von Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren aufzukommen hat. Es geht um schätzungsweise 130 Mio. Euro Jahr für Jahr, für die die klammen Kommunen des Landes einstehen sollen. Da kam den schleswig-holsteinischen Kreisen und Städten ein Urteil des Landesverfassungsgerichtes von Nordrhein-Westfalen gerade recht. Dieses hatte am 12. Oktober 2010 entschieden, dass das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) den dortigen Kommunen die Kosten für die Ausweitung des Kinderbetreuungsangebotes ersetzen müsse. Anspruchsgrundlage sei das sog. „Konnexitätsprinzip“ in der Landesverfassung  von NRW. Dies lautet vereinfacht: „Wer die Musik bestellt, bezahlt.“

Da auch die Landesverfassung von Schleswig-Holstein dieses „Konnexitätsprinzip“ enthält (Art. 49 Abs. 2), drohte Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe der Landesregierung prompt mit einer Verfassungsklage, sollte das Land nicht die Kosten übernehmen (vgl. Lübecker Nachrichten vom 23.10.2010). Schließlich sei „die Rechtslage eindeutig“. Allerdings sprach Saxe nicht in seiner Eigenschaft als Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, sondern als Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Städtetages, also dem kommunalen Landesverband, der gemäß seiner Satzung die Interessen der Städte unseres Landes gegenüber dem Land wahrnehmen soll.

In seiner gestrigen Landtagsrede wies Gerrit Koch nun auf möglicherweise entscheidende Unterschiede der Rechtslage in Schleswig-Holstein im Vergleich zu derjenigen in NRW hin – Unterschiede, die übrigens erst der wissenschaftliche Dienst des Landtages herausgearbeitet hat. In unserem Land wurde die Aufgabe der
Kindertagesbetreuung (genauer: der örtlichen Jugendhilfe) nach dem SGB VIII (Bundesgesetz) bereits 1992 auf die Kommunen übertragen, und damit vor Einfügung des Konnexitätsprinzips in die Landesverfassung (1998). Da dieses Prinzip nicht rückwirkend gilt, gehe die mit der Ausweitung der Betreuungspflicht einhergehende zusätzliche Kostenbelastung zu Lasten der Kommunen. In NRW dagegen erfolgte die Aufgabenübertragung auf die Kommunen erst nach Festschreibung des Konnexitätsprinzips in die dortige Verfassung.

Nun ist dieser Hinweis sicher legitim und zur Versachlichung der Debatte erforderlich. Völlig unverständlich sind aber die fast schon persönlichen Angriffe des Lübecker Landtagsabgeordneten gegen Bernd Saxe. Zitat aus der Rede:

Das Urteil des Landesverfassungsgerichts von Nordrhein-Westfalen mag zwar den finanziell klammen Kommunen unseres Landes als Strohhalm dienen. Das ist verständlich – vor allem wenn man als Bürgermeister und Finanzsenator in Personalunion an der Spitze einer finanziell völlig gestrandeten Stadt steht.

Und weiter:

Unser wissenschaftlicher Dienst (Anm.: des Landtages) kann leider nicht auch für den Lübecker Bürgermeister tätig werden. Aber das dortige Rechtsamt beschäftigt ja durchaus fähige Juristen.

Noch einmal: Der gescholtene Bernd Saxe hatte mitnichten in seiner Eigenschaft als Lübecker Verwaltungschef gesprochen, als er von der Landesregierung in Kiel Konsequenzen aus dem Urteil des Verfassungsgerichts von NRW forderte, sondern als Vorsitzender des Städtetages. Dies sollte der studierte Jurist Gerrit Koch eigentlich bemerkt haben – auch ohne Unterstützung des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages oder gar des städtischen Rechtsamtes. Die Äußerungen Saxes jetzt im Rahmen einer im Kieler Landtag gehaltenen Rede zu massiven Breitseiten gegen den Verwaltungschef der Stadt zu nutzen, deren Bürger zu sein ja nach eigenem Bekunden Kochs ganzer Stolz ist, erscheint völlig „daneben“!

Abgesehen davon hat Gerrit Koch kein einziges Wort darüber verloren, wie die Städte unseres Landes die Mehrkosten für die Ausweitung der Kindertagesbetreuung verkraften sollen – allein in Lübeck wird die zusätzliche Haushaltsbelastung auf fast 10 Mio. Euro jährlich geschätzt. Stattdessen wirbt der Abgeordnete vom Podium des Kieler Landtages für seine Geburtsstadt mit dem Titel einer „finanziell völlig gestrandeten Stadt“ und blockt alle Forderungen der Kommunen gegen das Land ab! So sieht es also aus, wenn ein „geborener Lübecker“ uns und unsere „Interessen im Landtag vertreten darf“! Wir Lübecker sagen: „Herzlichen Dank, Gerrit Koch!“

Leserbrief in den LN: „Demokratischer Anstand“

In Allgemein on 16. September 2010 at 10:14

Am 14. September 2010 berichteten die LN, dass ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Schleswig-Holsteinischen Landtages den von der Landesregierung favorisierten späten Wahltermin nahe lege (hier).  Hierzu mein heute in der Zeitung veröffentlichter Leserbrief:

Demokratischer Anstand

Das erwähnte Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages schließt eine Neuwahl deutlich vor dem 30. September 2012 offenbar keinesfalls aus. Demnach wäre ein vorzeitiger Urnengang schon 2011 nach erfolgter Verabschiedung eines verfassungsgemäßen Wahlgesetzes ohne weiteres möglich, wenn der Landtag dies per Gesetz mit Zweidrittelmehrheit beschließt. Egal, welcher Partei man auch nahestehen mag, und ob man dementsprechend Neuwahlen begrüßt oder auch fürchtet: Der demokratische Anstand erfordert ganz einfach schnellstmögliche Neuwahlen! Die Wählerinnen und Wähler haben gottlob ein feines Gespür dafür, was anständig oder unanständig ist. CDU und FDP wären deshalb schon aus Eigeninteresse gut beraten, die vom Verfassungsgericht gesetzte Maximalfrist für ein Weiterregieren nicht voll auszuschöpfen.

Uni-Diskussion: Hut ab vor Gerrit Koch & Co.!

In Allgemein on 8. Juli 2010 at 08:59

Bei aller berechtigter Kritik an den schwarz-gelben Koalitionsparteien im Schleswig-Holsteinischen Landtag ist es langsam an der Zeit, auch mal Anerkennung auszusprechen. Der Lübecker FDP-Abgeordnete Gerrit Koch hat sich als charakter- und standfest erwiesen, nachdem er – freilich entgegen anfänglicher Verteidigung der Sparpläne – sich öffentlich klar zum Fortbestand der Medizinerausbildung in Lübeck bekannt hatte. Dabei kann man nur spekulieren, wie groß der Druck aus den Regierungsfraktionen auf den Abgeordneten angesichts der hauchdünnen Mehrheit von nur einer Stimme wirklich gewesen sein mag. Die von FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki zur Schau getragene Liberalität („Herr Koch ist ein frei gewählter Abgeordneter und an nichts anderes gebunden als sein Gewissen“, LN vom 08.07.2010) kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass Gerrit Koch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in einem Maße „unter Feuer genommen“ worden sein wird, das seinesgleichen sucht. Der Lohn der Standfestigkeit: Auch andere Abgeordnete aus den Koalitionsfraktionen haben sich aus der Deckung gewagt und öffentlich angekündigt, einer Schließung der medizinischen Fakultät in Lübeck nicht zuzustimmen, nämlich der Stockelsdorfer CDU-Abgeordnete Hartmut Hamerich und jetzt auch die FDP-Abgeordnete aus Bad Oldesloe, Anita Klahn.

 Damit dürfte die beabsichtigte Schließung des Lübecker Medizin-Studienganges endgültig vom Tisch sein. Allerdings hat dieser „Punktsieg“ gegen die politische „Kiel-Mafia“ (anders kann man es nach den sukzessiven Enthüllungen der Hintergründe der Schließungspläne kaum mehr bezeichnen) einen schalen Beigeschmack: Warum haben die fraglichen Abgeordneten ihr Rückgrat erst so spät entdeckt und nicht gleich während der fraktionsinternen Beratungen des Sparpaketes ihr Veto gegen das „Plattmachen“ der Lübecker Uni eingelegt? Das wäre im Ergebnis nicht nur für die Lübecker Hochschuleinrichtung besser gewesen, die ungeachtet des sich abzeichnenden Erfolgs der Proteste beschädigt worden ist (Abgänge von wissenschaftlichem Personal u.ä.). Es hätte auch die Blamage für die schwarz-gelbe Landesregierung verhindert und wäre damit gleichsam ein Akt der innerfraktionellen bzw. innerparteilichen Loyalität gewesen.