Die etwas andere liberale Stimme aus der Hansestadt Lübeck

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Gott schütze uns vor dem Abgeordneten Gerrit Koch – Teil 2!

In Allgemein on 30. Mai 2011 at 10:44

In meinem Beitrag vom 23. Mai 2011 (hier) hatte ich mich mit dem Thema „Wahlkreisneuschneidung im Zuge der Änderung des Landtagswahlgesetzes“ befasst. Bekanntlich hatte der Lübecker FDP-Landtagsabgeordnete Gerrit Koch u.a. der Streichung eines der bisherigen drei Lübecker Wahlkreise am 19.05.2011 im zuständigen Wahlkreisausschuss zugestimmt, damit der deutlich dünner besiedelte Kreis Dithmarschen seine bisher vier Wahlkreise behalten kann.

Alle Hoffnungen, dass diese gerade für Lübeck verheerende Entscheidung doch noch revidiert werden könnte, wurde mit der abschließenden Entscheidung des Ausschusses am vergangenen Freitag zunichte gemacht. Während alle Lübecker Parteien (einschließlich der CDU) die Benachteiligung der Hansestadt heftig kritisiert hatten, verteidigte der noch amtierende Lübecker FDP-Kreisvorsitzende Koch seine gegen seine Heimatstadt gerichtete Entscheidung vehement. Die Wahlkreisdiskussion nehme geradezu „absurde Züge an“ (vgl. HL-Live vom 23.05.2011, hier). Aber auch die  FDP-Fraktion in der Lübecker Bürgerschaft stellte sich indirekt hinter diesen Verrat an den Interessen der Hansestadt, indem sie sich in eher unüblicher Geschlossenheit bei der Abstimmung über eine Resolution gegen die Streichung eines Lübecker Wahlkreises in der Bürgerschaft am Donnerstag vergangener Woche enthielt. Die Resolution wurde übrigens trotzdem mit deutlicher Mehrheit der Stimmen aus allen anderen Bürgerschaftsfraktionen angenommen.

Dass auch innerhalb der FDP noch so etwas wie Rückgrat existiert, zeigen uns dagegen unsere Nachbarn aus Ostholstein. Der FDP-Landtagsabgeordnete Jens-Uwe Dankert aus Eutin äußerte sich öffentlich empört über die Entscheidung des Wahlkreisausschusses, auch Ostholstein einen Wahlkreis wegzunehmen und Eutin einem Plöner Wahlkreis zuzuordnen(vgl. Ostholsteiner Anzeiger vom 28.05.2011, hier). Sein harsches Urteil: „Mein Vertrauen in die Regierungskoalition ist angeknackst.“

Gott schütze uns vor dem Abgeordneten Gerrit Koch!

In Allgemein on 23. Mai 2011 at 13:12

Wer durch Gerrit Koch vertreten wird, kann schon mal einpacken. Ich hoffe, dass dieser Satz nicht für seine Anwalts-Mandanten gilt – für die von dem Lübecker FDP-Landtagsabgeordneten politisch vertretenen Bürger/innen der Hansestadt (O-Ton Koch auf seiner Web-Seite: „Gerade in dieser Zeit freue ich mich, dass ich als geborener Lübecker Sie und Ihre Interessen im Schleswig-Holsteinischen Landtag vertreten darf“) gilt dies allemal. So nutzt der (noch) amtierende FDP-Kreisvorsitzende sein Landtagsmandat gern dazu, aus dem fernen Kiel im Landtag ohne sachliche Not gegen Lübeck und seinen Bürgermeister Bernd Saxe zu polemisieren, nur weil letzterer – wohlgemerkt in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Städtetages! – seinerzeit für die Kommunen den vollen Ersatz der Kosten für die neu auferlegte Kleinkinderbetreuung vom Land forderte (vgl. Beitrag vom 19.11.2010, hier).

Dieser Tage zeigt der einzige Lübecker Landtagsabgeordnete in den Regierungsfraktionen einmal mehr, was es für ihn heißt, wenn er auf seiner Internet-Seite sagt: „Ich bin stolz, ein Bürger Lübecks zu sein!“ Die Rede ist von der Neuschneidung der Wahlkreise in Schleswig-Holstein, die im Zuge der Reduzierung der Direktwahlkreise von 40 auf 35 erforderlich wird. Die Landeswahlleiterin hatte hierzu einen Vorschlag vorgelegt, der für Lübeck die Beibehaltung von drei Wahlkreisen vorsah. Danach wäre lediglich einer der bestehenden Lübecker Wahlkreise um Bad Schwartau erweitert worden. Daraus soll jetzt nichts werden, weil die beherrschenden „ländlichen Truppen“ innerhalb der Fraktionen von CDU und FDP dagegen waren. Jetzt soll Lübeck nur noch zwei Wahlkreise erhalten, wobei einer fast 97.000 Einwohner umfasst, während in Dithmarschen Süd knapp 67.000 Einwohner leben. Mit anderen Worten: Das Gewicht einer Wählerstimme ist in Dithmarschen ungleich größer als das eines Lübeckers! Um dies umsetzen zu können, soll Lübeck-Travemünde und Teile von (!) Kücknitz dem Wahlkreis Ostholstein-Süd zugeschlagen werden.  Raten Sie mal, wer diesem Unfug im zuständigen Wahlkreisausschuss des Landtages zugestimmt hat – richtig, kein Geringerer als der Lübecker Gerrit Koch! Immerhin: „Als Lübecker finde ich’s nicht so gut“, räumte der wackere Lübsche Liberale gegenüber den „Lübecker Nachrichten“ (Ausgabe vom 21.05.2011) ein. Er hat aber einen guten Rat parat: Es müssten sich jetzt  eben möglichst viele Lübecker auf die Listen der Parteien setzen lassen. Aha! Gut, dass wir „unseren“ FDP-Landtagsabgeordneten haben, dem, noch so ein Zitat aus dessen Internet-Auftritt,  „als gebürtiger Lübecker . . sehr an unserer Stadt und dessen Umland (liegt)“. Koch selbst wird sich um seine Zukunft als Landtagsabgeordneter wohl kaum mehr Sorgen machen müssen. Selbst wenn es ihm durch weiteres permanentes Anbiedern und Duckmäusern vor „Kubicki und Co.“ gelänge, einen der vorderen FDP-Listenplätze im Vorwege der Landtagswahl im nächsten Jahr zu ergattern, würde ihm dies wohl nichts nützen, da der Wiedereinzug der FDP in den Landtag nicht erst seit der gestrigen Wahl in Bremen (nicht einmal 2,5% für die FDP) mehr als unwahrscheinlich erscheint.

Wird die FDP zum ‚Sargnagel‘ für das Casino?

In Allgemein on 24. Januar 2011 at 13:20

Foto: Spielbank SH GmbH

Am vergangenen Samstag zog es meine ehemaligen Parteifreunde nach Travemünde, um ihren Kreisparteitag abzuhalten. Der Ort war nicht zufällig gewählt, galt es doch, sich mit „Travemünde-Themen“ bei den Bürger/innen des Seebades in Erinnerung zu bringen.

Eines der Themen, die derzeit in Lübecks Ostseebad heftig diskutiert werden, ist der von der Spielbank erwogene Umzug nach Lübeck. Dieser ruft jetzt die Lübecker Liberalen auf den Plan – wohl wissend, dass das Thema gerade in Travemünde mit sehr viel Emotionen behaftet ist. Schließlich hatte das Casino Travemünde in seinen Glanzzeiten Prominente wie  den Schauspieler Curd Jürgens und den griechischen Reeder Aristoteles Onassis angezogen. Im benachbarten Nachtclub Belle Epoque traten Lale Andersen, Vico Torriani und Josephine Baker auf. Nicht nur parteiintern trauern die Lübecker Liberalen dem Glanz längst vergangener Tage nach, sondern jetzt auch dem leider ebenfalls längst verblassten Glanz des Travemünder Casinos. Sie lehnen die Umzugspläne geradewegs ab.

Dabei treibt die Spielbank Schleswig-Holstein GmbH, zu der auch der Standort Travemünde gehört, die nackte wirtschaftliche Not. Die Spiel-Umsätze in Travemünde haben sich in den letzten fünf Jahren nahezu halbiert. Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Entwicklung, die nicht nur Travemünde, sondern praktisch alle Spielbankstandorte in Deutschland betrifft. Die Gründe sind vielfältig: Verändertes Freizeitverhalten aufgrund enorm gestiegenen Unterhaltungsangebotes, aber vor allem auch die durch das Internet eröffneten Glücksspielangebote, mögen sie auch illegal sein, haben der ehemals durch Exklusivität begründeten Attraktivität der Spielbanken enormen Abbruch getan. Den Rest besorgte der Gesetzgeber durch das Rauchverbot in Gaststätten, von dem auch Spielbanken betroffen sind, und den am 01. Januar 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag mit seinen neuen Restriktionen. Letzterer hat zu einer signifikanten Verlagerung der Besucherströme hin zu gewerblichen Spielhallen geführt, für die paradoxerweise die Einschränkungen des Glücksspielstaatsvertrages nicht gelten (vgl. hierzu auch Gesetzentwurf der schwarz-gelben Landesregierung vom 24.08.2010,dort unter A., Gesetzentwurf Änd_SpielbG_24.08.2010).

Mit dem Wunsch einer Verlagerung des Spielbetriebes in die Innenstadt steht die Geschäftsführung des Travemünder Casinos übrigens nicht allein. In Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise bemüht sich die Spielbank in Rostock-Warnemünde bereits seit Jahren um eine Standortverlegung in die Rostocker City (vgl. „Der Warnemünder“, hier), eben der besseren Umsatzerwartungen wegen.  

„Mit einem öffentlichen Bekenntnis zur Verlegung des Travemünder Casinos nach Lübeck kann man bei den Travemünder/innen ganz sicher keinen Blumentopf gewinnen“, mögen sich die geschmeidigen Parteifreunde der Lübecker FDP gedacht haben. Da passen markige Worte schon besser. „Wenn das Casino nach Lübeck umzieht, verkommt es zu einer normalen Zockerbude“, so FDP-Kreisvorsitzender Gerrit Koch (vgl. LN vom 23.01.2011). Jetzt wissen wir’s also: Die Spielbanken in Kiel, Flensburg, Schenefeldt, Stralsund und Schwerin, aber nicht zuletzt auch in Hamburg, sind alles nur „normale Zockerbuden“ – denn alle haben eines gemeinsam, sie liegen mitten in den genannten Städten!

Derlei Plattheiten wusste allerdings Kochs Stellvertreterin, Dr. Michaela Blunk, noch zu toppen. Die liberale Dogmatikerin erkannte – vermutlich unter dem tosenden Applaus der Versammelten – schnell die Wurzel allen Übels: „Mit der Verstaatlichung begann die Misere!“ Nun zeichnete sich die pensionierte Lehrerin schon immer vor allem dadurch aus, dass sie ihr oft hastig „angelesenes Halbwissen“ nicht daran hinderte, politische Freunde wie Gegner zu deren Leidwesen mit Innbrunst und pseudowissenschaftlicher Attitüde zu belehren. Dabei blendete sie oft und gern nicht genehme Fakten aus. So auch jetzt: Für die kühne Behauptung, der drastische Umsatzrückgang im Casino Travemünde, aber auch an den anderen Spielbankstandorten im Lande stehe in einem kausalen Zusammenhang mit der „Verstaatlichung“ (seit 1995 muss die  Betreibergesellschaft der jeweiligen Spielbanken mehrheitlich in Landeshand sein) gibt es keinerlei Belege. Im Gegenteil zeigen die Zahlen ein anderes Bild, denn die Besucherzahlen sind in den Jahren nach der „Verstaatlichung“ nicht gesunken, sondern kräftig gestiegen, ebenso die Brutto-Spielerträge, nämlich von 24,4 Mio. DM in 1995 auf 76,4 Mio. DM in 1999 (Quelle: Landtag Schl.-Holst., Drs. 15/987).  Auch die von der schwarz-gelben Landesregierung genannten Zahlen weisen einen kontinuierlichen Rückgang der Bruttospielerträge in den Spielbanken Schleswig-Holsteins erst ab 2007 (Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages) aus (Antwort LR Spielbank 14.09.2010 ).

Soweit die Fakten, durch die sich meine ehemaligen Parteifreunde leider nicht haben beirren lassen. Dies wäre alles eigentlich angesichts der relativen Bedeutungslosigkeit der FDP hier in Lübeck nicht weiter schlimm. Dummerweise ist die FDP allerdings derzeit noch an der Landesregierung in Kiel beteiligt, wodurch sie auch einen mittelbaren Einfluss auf die Entscheidung über eine Standortverlegung der Spielbank Travemünde nach Lübeck nehmen könnte.

Man kann nur hoffen, dass sich die Lübecker FDP nicht als „Sargnagel“ für den hiesigen Casinostandort erweisen wird. Schließlich sind die Zeiten vorbei, in denen Spielbanken (ähnlich wie früher einmal Apotheken) praktisch mit einer Existenzgarantie ausgestattet waren. Erst zum 01. Dezember 2010 musste z.B. die Spielbank Waren in Mecklenburg-Vorpommern wegen Unwirtschaftlichkeit schließen. Bevor dem Standort Travemünde ein ähnliches Schicksal widerfährt, sollte vielleicht doch lieber dem Vorschlag des Geschäftsführers der Schleswig-Holsteinischen Spielbanken GmbH,  Matthias Hein, FDP-Mitglied, gefolgt und der Standort nach Lübeck verlagert werden. Für Travemünde bliebe dann eventuell immerhin noch ein Nebenspielbetrieb (Automatenspiel).

Ab heute bin ich kein FDP-Mitglied mehr!

In Allgemein on 12. Januar 2011 at 10:42

Lange habe ich mir den Schritt überlegt – und heute vollzogen: Mit heutigem Schreiben an den Kreisverband Lübeck habe ich nach über 13jähriger Mitgliedschaft meinen Austritt aus der FDP erklärt. Die vielfältigen Gründe können Interessierte dem Austrittsschreiben entnehmen.

Hier kommen Sie zu der Austrittserklärung vom 12.01.2011.

Kosten für Ü3-Betreuung – war Lübecker Landtagsabgeordneter zu voreilig?

In Allgemein on 23. November 2010 at 12:44
Gerrit Koch, FDP-Landtagsabgeordneter aus Lübeck, hatte noch am  Donnerstag vergangener Woche im Landtag gegen  Forderungen des Schleswig-Holsteinischen Städtetages gewettert, das Land möge die bei den Kommunen entstehenden Zusatzkosten für die Ausweitung der Kinderbetreuung auf unter 3jährige übernehmen. Hintergrund ist eine entsprechende Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes in Nordrhein-Westfalen (vgl. Beitrag „Vielen Dank, Gerrit Koch, hier). Dabei hatte er auch in recht polemischer Weise Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe angegriffen, weil dieser es – in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Städtetages ! – gewagt hatte, besagte Forderung öffentlich zu erheben. So betitelte Koch den Lübecker Verwaltungschef als „Bürgermeister und Finanzsenator in Personalunion“ der „an der Spitze einer völlig gestrandeten Stadt steht“.
Die süffisante Empfehlung Kochs an Bernd Saxe, sich „die Rechtslage genau anzuschauen oder sich von jemandem erklären zu lassen, der sich damit auskennt“, könnte dem Lübecker Landtagsabgeordneten noch leid tun. Jetzt haben nämlich auch die Juristen des Schleswig-Holsteinischen Städtetages zu den auf der Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes beruhenden Bewertungen der Landesregierung Stellung genommen, die sich Gerrit Koch bei seinen hämischen Ausführungen ungefiltert zu eigen gemacht hat. Zitat aus dem Schreiben des Städtetages an die Mitglieder vom 22. November 2010:
Auf das Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände an den Minister für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Herrn Dr. Klug, mit dem wir um ein Gespräch hinsichtlich der Anerkennung des Urteils für Schleswig-Holstein durch die Landesregierung und die daraus folgende Finanzierungsumsetzung der Kinderbetreuung gebeten haben, erhielten wir am 17.11.2010 die beigefügte rechtliche Bewertung des Landes, die u.E. sehr dürftig ausfällt und der vielschichtigen rechtlich geforderten Betrachtung nicht ausreichend gerecht wird. …
Es folgen juristische Ausführungen zur Begründung, auf deren Wiedergabe ich verzichten möchte. Fest stehen dürfte nach alledem jedenfalls, dass sich der Lübecker Jurist Gerrit Koch sehr weit aus dem Fenster gelehnt hat, als er die Forderungen des kommunalen Landesverbandes im Landtag in Bausch und Bogen als „bar jeder fundierten juristischen Grundlage“ verwarf. Wer sich weit aus dem Fenster lehnt, kann bekanntlich auch schnell herausfallen – in diesem Fall aus dem Landtag. Die Lübeckerinnen und Lübecker werden jedenfalls kaum vergessen, dass sich der einzige Lübecker Abgeordnete in den Regierungsfraktionen derart polemisch gegen die berechtigten Interessen auch der Hansestadt gestellt hat, für gesetzlich übertragene zusätzliche Aufgaben auch die nötigen zusätzlichen Finanzmittel zu erhaltenen. Fast 10 Mio. Euro zusätzliche Kosten Jahr für Jahr sind schließlich kein Pappenstiel – gerade für eine Stadt wie Lübeck, die Koch öffentlich im Landtag als „finanziell völlig gestrandet“ bezeichnet hat!

„Vielen Dank“, Gerrit Koch!

In Allgemein on 19. November 2010 at 12:47

„Gerade in dieser Zeit freue ich mich, dass ich als geborener Lübecker Sie und Ihre Interessen im Schleswig-Holsteinischen Landtag vertreten darf“, so begrüßt Gerrit Koch (FDP) als einziger „bürgerlicher“ Landtagsabgeordneter aus Lübeck die Besucher auf seiner Homepage. Und damit wirklich auch jeder merkt, dass er es hier mit einem waschechten Lübecker Lokalpatrioten zu tun hat: „Ich bin stolz, ein Bürger Lübecks zu sein.“

Dass Anspruch und Realität oft meilenweit auseinander liegen, ist gerade deshalb eine Binsenweisheit, weil sie praktisch täglich bestätigt wird. Gerrit Koch macht da keine Ausnahme, wie die gestrige Debatte im Landtag zum Thema „Kindertagesstätten“ zeigt.

In der Sache geht es darum, wer für die Kosten der durch Bundesgesetz (SGB VIII) ab 2013 eingeführten Pflicht zur Vorhaltung von Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren aufzukommen hat. Es geht um schätzungsweise 130 Mio. Euro Jahr für Jahr, für die die klammen Kommunen des Landes einstehen sollen. Da kam den schleswig-holsteinischen Kreisen und Städten ein Urteil des Landesverfassungsgerichtes von Nordrhein-Westfalen gerade recht. Dieses hatte am 12. Oktober 2010 entschieden, dass das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) den dortigen Kommunen die Kosten für die Ausweitung des Kinderbetreuungsangebotes ersetzen müsse. Anspruchsgrundlage sei das sog. „Konnexitätsprinzip“ in der Landesverfassung  von NRW. Dies lautet vereinfacht: „Wer die Musik bestellt, bezahlt.“

Da auch die Landesverfassung von Schleswig-Holstein dieses „Konnexitätsprinzip“ enthält (Art. 49 Abs. 2), drohte Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe der Landesregierung prompt mit einer Verfassungsklage, sollte das Land nicht die Kosten übernehmen (vgl. Lübecker Nachrichten vom 23.10.2010). Schließlich sei „die Rechtslage eindeutig“. Allerdings sprach Saxe nicht in seiner Eigenschaft als Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, sondern als Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Städtetages, also dem kommunalen Landesverband, der gemäß seiner Satzung die Interessen der Städte unseres Landes gegenüber dem Land wahrnehmen soll.

In seiner gestrigen Landtagsrede wies Gerrit Koch nun auf möglicherweise entscheidende Unterschiede der Rechtslage in Schleswig-Holstein im Vergleich zu derjenigen in NRW hin – Unterschiede, die übrigens erst der wissenschaftliche Dienst des Landtages herausgearbeitet hat. In unserem Land wurde die Aufgabe der
Kindertagesbetreuung (genauer: der örtlichen Jugendhilfe) nach dem SGB VIII (Bundesgesetz) bereits 1992 auf die Kommunen übertragen, und damit vor Einfügung des Konnexitätsprinzips in die Landesverfassung (1998). Da dieses Prinzip nicht rückwirkend gilt, gehe die mit der Ausweitung der Betreuungspflicht einhergehende zusätzliche Kostenbelastung zu Lasten der Kommunen. In NRW dagegen erfolgte die Aufgabenübertragung auf die Kommunen erst nach Festschreibung des Konnexitätsprinzips in die dortige Verfassung.

Nun ist dieser Hinweis sicher legitim und zur Versachlichung der Debatte erforderlich. Völlig unverständlich sind aber die fast schon persönlichen Angriffe des Lübecker Landtagsabgeordneten gegen Bernd Saxe. Zitat aus der Rede:

Das Urteil des Landesverfassungsgerichts von Nordrhein-Westfalen mag zwar den finanziell klammen Kommunen unseres Landes als Strohhalm dienen. Das ist verständlich – vor allem wenn man als Bürgermeister und Finanzsenator in Personalunion an der Spitze einer finanziell völlig gestrandeten Stadt steht.

Und weiter:

Unser wissenschaftlicher Dienst (Anm.: des Landtages) kann leider nicht auch für den Lübecker Bürgermeister tätig werden. Aber das dortige Rechtsamt beschäftigt ja durchaus fähige Juristen.

Noch einmal: Der gescholtene Bernd Saxe hatte mitnichten in seiner Eigenschaft als Lübecker Verwaltungschef gesprochen, als er von der Landesregierung in Kiel Konsequenzen aus dem Urteil des Verfassungsgerichts von NRW forderte, sondern als Vorsitzender des Städtetages. Dies sollte der studierte Jurist Gerrit Koch eigentlich bemerkt haben – auch ohne Unterstützung des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages oder gar des städtischen Rechtsamtes. Die Äußerungen Saxes jetzt im Rahmen einer im Kieler Landtag gehaltenen Rede zu massiven Breitseiten gegen den Verwaltungschef der Stadt zu nutzen, deren Bürger zu sein ja nach eigenem Bekunden Kochs ganzer Stolz ist, erscheint völlig „daneben“!

Abgesehen davon hat Gerrit Koch kein einziges Wort darüber verloren, wie die Städte unseres Landes die Mehrkosten für die Ausweitung der Kindertagesbetreuung verkraften sollen – allein in Lübeck wird die zusätzliche Haushaltsbelastung auf fast 10 Mio. Euro jährlich geschätzt. Stattdessen wirbt der Abgeordnete vom Podium des Kieler Landtages für seine Geburtsstadt mit dem Titel einer „finanziell völlig gestrandeten Stadt“ und blockt alle Forderungen der Kommunen gegen das Land ab! So sieht es also aus, wenn ein „geborener Lübecker“ uns und unsere „Interessen im Landtag vertreten darf“! Wir Lübecker sagen: „Herzlichen Dank, Gerrit Koch!“

Unsinnige Forderung nach Tempolimit – wo bleibt der „Mumm“ der FDP?

In Allgemein on 21. September 2010 at 10:00

Heute berichten die „Lübecker Nachrichten“ über Bestrebungen von SPD, Grünen und Linken in der Bürgerschaft, auf der A1 zwischen Moisling und Bad Schwartau die dort jetzt geltende Höchstgeschwindigkeit von 120 auf 100 Stundenkilometer zu reduzieren, und zwar zum Schutz der Anwohner (hier). Selbst CDU und FDP wollen sich dem Bericht zufolge nicht gegen einen entsprechenden Antrag von Rot-Rot-Grün wehren.

Nun wäre es den betroffenen Anwohnern ja durchaus zu gönnen, wenn der mit dem Autobahnverkehr einhergehende Verkehrslärm durch die geforderte Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit spürbar gesenkt werden könnte. Dies erwarten allerdings wohl selbst die dortigen Anwohner überwiegend nicht, wenn man den LN Glauben schenken darf. Diese Skepsis ist durchaus berechtigt, wie sich aus folgendem Zitat ergibt:

„Kraftfahrzeuge sind je nach Fahrzeugart, Betriebsweise und Fahrbahneigenschaften unterschiedlich laut. Der ruhigste unter den motorgetriebenen Fahrzeugen ist der Pkw. Wesentlich lauter ist der Lkw; so beträgt die Lautstärke eines Lkw bei Tempo 50 durchschnittlich das Zwanzigfache eines Pkw (Quelle: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/347). Da für Lkw ohnehin auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gilt, erscheint es äußerst zweifelhaft, dass die generelle Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h im fraglichen BAB-Bereich geeignet ist, die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner angemessen gegen verkehrsbedingte Lärmimmissionen zu schützen. …“

Wenn Gerrit Koch, Kreisvorsitzender der Lübecker FDP, via LN erklärt, er habe prinzipiell nichts gegen Tempo 100, er sehe auf diesem Autobahnteilstück nur „keine dringende Notwendigkeit“, so geht diese Äußerung somit an den lärmtechnischen Gegebenheiten knapp vorbei. Denn gegen ein abgesenktes Tempolimit spricht nicht der Umstand, dass man „aufgrund der Verkehrsdichte … dort ohnehin selten schneller fahren“ kann, wie Koch meint (eine Aussage übrigens, die sicher auch angesichts der durchschnittlichen Verkehrsdichte im fraglichen Autobahnabschnitt zu Widerspruch anregt). Vielmehr wäre eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h schlicht technisch absolut ungeeignet, die Verkehrslärmbelästigung für die betroffenen Anwohner zu senken.

Ich bin gespannt, wie die FDP sich in der Lübecker Bürgerschaft zu dem zu erwartenden rot-rot-grünen Antrag stellen und ob sie den Mut haben wird, sich – anders als ihr Kreisvorsitzender – klar und eindeutig gegen die unsinnige Forderung nach weiteren Geschwindigkeitsbegrenzungen zu stellen. Ach, übrigens: Das oben genannte Zitat stammt aus der Begründung eines Bürgerschaftsantrages der FDP vom 30.05.2007!

Irgendeine Bedeutung hat es allerdings zum Glück ohnehin nicht, was die Bürgerschaft – vermutlich nach stundenlangen, hitzigen Debatten – in dieser Sache beschließen wird. Zuständig ist das Land, welches an die Straßenverkehrsordnung gebunden ist, welche wiederum enge Voraussetzungen für ein Tempolimit auf Autobahnen vorschreibt.

Uni-Antrag zum Kreisparteitag der Lübecker FDP am 03. Juli

In Allgemein on 15. Juni 2010 at 10:03

Auf dem Kreisparteitag der Lübecker FDP am 03. Juli 2010 wird ein Antrag zum Erhalt der Lübecker Universität beraten werden. Hierin wird insbesondere der Kreisvorsitzende der Lübecker FDP und Mitglied des Landtages, Gerrit Koch, aufgefordert, keiner Gesetzesvorlage im Landtag zuzustimmen, die dem uneingeschränkten Erhalt des Studienganges Humanmedizin an der Universität Lübeck zuwiderläuft. Koch spielt bei dem Thema eine Schlüsselrolle, weil die Regierungskoalitionen im Kieler Landtag nur über eine 1-Stimmen-Mehrheit verfügen.

Aufgrund verschiedener Anfragen ist der Antrag ab sofort hier abrufbar:Antrag KPT – Uni HL

So nicht, Herr Kubicki! – Zum LN-Interview vom 02.06.2010

In Allgemein on 2. Juni 2010 at 14:25

Kubicki: Lübeck muss sich bewegen

Weshalb muss Lübeck sich bewegen, Herr Kubicki, um den Todesstoß für seine Uni abzuwenden? Redlicherweise wäre doch zunächst von der Landesregierung zu fordern, etwaig erforderliche Sparmaßnahmen (auch) im Hochschulbereich regional ausgewogen zu planen. Während ein Abzug der Medizinerausbildung aus Lübeck faktisch das „Aus“ für diese Uni bedeutet, wird Kiel nicht nur verschont, sondern gewinnt sogar noch Studienplätze auf Kosten Lübecks dazu! Warum sollte die Uni Kiel mit ihren fast 23.000 Studenten nicht 2.000 Studienplätze (mit Zahnmedizin) nach Lübeck abgeben können, um dort die Mediziner-Ausbildung zu konzentrieren? Übrigens: Wenn es wirklich nur um die Erzielung von Spareffekten ginge, hätte doch sicher nicht nur die medizinische Fakultät der Uni Kiel schon aufgrund ihrer Größe viel mehr Potential geboten! Nein, Herr Kubicki, wir Lübecker lassen uns da „kein X für ein U vormachen“: Kiel soll schlicht deshalb verschont werden, weil die ganze Landesregierung schon aufgrund der Wohnorte der meisten ihrer Mitglieder „Kiel“-lastig ist. So einfach ist das – auch wenn Sie als Kieler das natürlich heftig bestreiten werden!