Nach dem erfolgreichen Kampf gegen die beabsichtigte Schließung der Medizinerausbildung in Lübeck zeichnet sich ein neues „Schlachtfeld“ ab, nämlich das um die von der Landesregierung angestrebte Privatisierung des UKSH. Genauer gesagt, geht es eigentlich nur noch um die Privatisierung des Lübecker Klinikums, da die in Kiel beheimatete Ministerialbürokratie bereits durch feinsinnige Argumentation einen Schutzwall um das dortige „Heimat-Klinikum“ aufgebaut hat. In dem synopsenartig aufgebauten „Sparkonzept“ der Landesregierung (Wissenschaftsministerium) heißt es nämlich: „Bei einem Vergleich der Alternativen 1 und 4 (Verzicht auf Standort Lübeck, Verzicht auf Standort Kiel) ist zu berücksichtigen, dass der Campus Lübeck des UKSH leichter zu veräußern ist als der Campus Kiel des UKSH.“ Begründet wird dies im Wesentlichen mit dem bereits in Lübeck bestehenden, funktionierenden Zentralklinikum, dem dortigen größeren Grundstücksangebot für mögliche Erweiterungen des Klinikums sowie dem besseren baulichen Zustand und daraus folgendem geringeren Investitionsbedarf im Vergleich zu Kiel. Schon das letztgenannte Argument erscheint eher fragwürdig, da sich die Höhe des Investitionsbedarfs für einen potentiellen Investor zwar auf die Höhe des Kaufpreises auswirken wird, aber nicht zwangsläufig auf die Kaufbereitschaft an sich. Gleiches dürfte im Prinzip auch für die beiden weiteren genannten Argumente gelten.
Trotzdem kommen die Kieler Beamten im Hause de Jagers zu dem jeden Zweifel von vornherein ausschließenden Schluss: „Unter finanziellen Gesichtspunkten betrachtet, ist allein der Verkauf des UKSH, Standort Lübeck, vorstellbar.“ Betrachtet man die Ausführungen in dem Ministeriumspapier gerade „unter finanziellen Gesichtspunkten“, bleibt Ratlosigkeit. Ob aus fiskalischer Sicht ein Verkauf auch des Kieler Teils des UKSH grundsätzlich lohnenswert erscheint oder nicht, kann doch eigentlich nur unter Berücksichtigung des zu erzielenden Kaufpreises einerseits, aber auch des sonst auf das Land zukommenden Investitionsbedarfs andererseits beurteilt werden. Obwohl dieser Investitionsbedarf in Kiel ja offenbar signifikant höher ist als in Lübeck, wird dieser Aspekt vom Ministerium lieber flugs ausgeblendet. Schließlich könnte er das ersichtlich gewünschte Ergebnis gefährden, den Standort Kiel zu schützen und das ungeliebte „Hochschulkind“ Lübeck loszuwerden.
Nun muss eine Privatisierung des Uniklinikums nicht von vornherein „Teufelszeug“ sein, obwohl ganz sicher äußerste Vorsicht geboten ist. Grundsätzlich vorstellbar wäre sie wohl nur, wenn der Erwerber ganz konkrete vertragliche Sicherungen u.a. gegen eine mögliche Zerschlagung des Klinikums als eines Krankenhauses mit Maximalversorgung zu akzeptieren bereit wäre. Ohne diesen Status wäre aus meiner laienhaften Sicht wohl der Fortbestand der medizinischen Fakultät zumindest gefährdet.
Fraglich erscheinen die Privatisierungsabsichten aber sicher auch unter einem anderen Aspekt, nämlich dem Wunsch der Uni Lübeck, sich zur Stiftungsuni umzuwandeln. Wenn ich die Diskussion recht verstanden habe, ist eines der Voraussetzungen für dieses Modell die Bereitstellung von Stiftungskapital vor allem durch das Land, und zwar – da dieses „klamm“ ist – in Form von Grundstücken des Lübecker Campus’. Da die Landesregierung nach dem für sie verlorenen Vernichtungskrieg gegen die Lüb’sche Medizinerfakultät aber gelobt hat, die Idee der Stiftungsuni zu unterstützen, fragt sich, wie eine gleichzeitige Veräußerung des Lübecker Teils des UKSH vonstatten gehen sollte.
Nach dem gottlob grandios gescheiterten Kieler „Schurkenstück“ in Sachen Mediziner-Uni heißt es für die Landesregierung „warm anziehen“: Die jetzt noch selbstbewussteren Lübecker werden zu Recht jedes Agieren in Kiel äußerst kritisch hinterfragen – und notfalls wieder auf die Straße gehen!