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Privatisierung der Uni-Klinik vom Tisch – jetzt Kreditaufnahme durch die Hintertür?

In Allgemein on 6. September 2011 at 17:00

Ab heute scheint es amtlich zu sein: Die erwogene Privatisierung des UKSH ist vom Tisch! Nach der FDP hat heute auch die CDU im Schleswig-Holsteinischen Landtag beschlossen, dass das Uni-Klinikum in öffentlicher Hand bleiben soll (vgl. HL-Live vom 06.09.2011, hier).

Die Regierungsparteien setzen jetzt auf ein sog. PPP-Modell, um den auf bis zu 1 Mrd. Euro geschätzten Sanierungsstau im Bereich der Klinik-Gebäude in Kiel und Lübeck aufzulösen.  Im Ergebnis sollen hierbei nur die Immobilien des UKSH verkauft werden. Investoren würden die alten Gebäude renovieren oder Neubauten errichten und diese anschließend an das UKSH vermieten (vgl. Web-Seite des NDR, hier). In aller Regel sehen derartige Verträge allerdings eine feste Mietdauer von mindestens 30 Jahren vor, zumeist mit einer Rückfall- oder Rückerwerbsklausel. Das heißt, nach Ablauf der Mietdauer fallen die Gebäude wieder an das Land zurück oder – sofern sich nach der Mietkalkulation die Investitionen (inklusive Zinsaufwand und Gewinn) für den Privatinvestor nicht voll amortisiert haben – das Land ist verpflichtet, die Immobilien nach Vertragsende zu einem festgelegten Restwert zurückzukaufen.

Rein wirtschaftlich betrachtet, gibt es zumindest auf den ersten Blick keinen nennenswerten Unterschied zu einer möglichen Gebäudesanierung in eigener Regie des Landes. Diese müsste, da das Land „klamm“ ist, zwar durch Kredite finanziert werden. Es darf aber sehr stark bezweifelt werden, dass der Aufwand für Zins und Tilgung höher wäre als der an den Investor zu zahlende Mietaufwand, der ja ebenfalls im Ergebnis  auch dessen Aufwand und Gewinn abdeckt.

Auch das vielfach zu hörende Argument, das UKSH könne die zu leistenden Mietraten aufgrund von sanierungsbedingten Rationalisierungsgewinnen (insbesondere durch dann gegebene „kurze Wege“) selbst erwirtschaften, dürfte nicht nur in der Sache Skepsis hervorrufen. Es spricht auch nicht per se für das jetzt angestrebte Teil-Privatisierungsmodell, sondern gilt dann auch in gleicher Weise für eine kreditfinanzierte Investition des Landes.  Übrigens: Jede Kommune wäre nach dem Gemeindehaushaltsrecht verpflichtet, eine entsprechende Vorgehensweise als „kreditähnliche Verpflichtung“ wie jede andere (Investitions-)Kreditaufnahme auch durch die Kommunalaufsicht genehmigen zu lassen. 

Man darf jedenfalls gespannt sein, wie die Rechnung der Landesregierung für das angestrebte Modell im Einzelnen aussieht, insbesondere im Vergleich zur rein kreditfinanzierten Sanierung. Zunächst einmal haftet den Plänen meines Erachtens eher der Geruch der Bilanztäuschung an, indem man finanzielle Belastungen des Landeshaushaltes nicht offen als Schulden ausweist.

UKSH-Privatisierung: Soll Kiel wieder bevorzugt werden?

In Allgemein on 25. August 2010 at 15:52

Heute vermelden die „Lübecker Nachrichten“ in großer Aufmachung, dass die Landesregierung in wenigen Wochen die Privatisierung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) durch die Einleitung eines sog. „Interessenbekundungsverfahrens“ auf den Weg bringen werde (zu dem Artikel kommen Sie hier).  An und für sich wäre dies allein noch kein Grund, sich groß aufzuregen. Schließlich wächst auch in Teilen der Belegschaft des UKSH die Erkenntnis, dass sich die Ausstattungsprobleme, mit denen das Pflegepersonal tagtäglich konfrontiert wird, mit einem privaten Investor möglicherweise schneller lösen ließen (vgl. LN-Artikel „Uniklinikum:  Wie Geldnot den Beschäftigten das Leben schwer macht“, hier).

Die Angelegenheit hat nur gleich zwei Haken:

Zum einen schließt der Sanierungs-Tarifvertrag für das UKSH eine „Entscheidung zur Privatisierung“ bis 2015 aus. Nun mag mit der Einleitung eines „Interessenbekundungsverfahrens“ wegen dessen rechtlicher Unverbindlichkeit im Rechtssinne noch keine (endgültige) Entscheidung verbunden sein, das UKSH ganz oder teilweise zu privatisieren. Faktisch dürfte damit jedoch eine Vorentscheidung  zugunsten der Privatisierung getroffen sein, denn letztlich führt man ein derartiges Verfahren (mit nicht unerheblichem Aufwand für das Land, aber auch für mögliche Interessenten) nicht „aus Jux und Dollerei“ durch, schon um die potentiellen Investoren nicht zu verprellen und damit die Reputation des Landes nicht zu gefährden. Auch die eindeutigen Stellungnahmen aus den Regierungsfraktionen von CDU und FDP sprechen eine eindeutige Sprache. Wenn CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher etwa laut dem eingangs erwähnten LN-Bericht „keinen Zweifel daran läßt, dass die Privatisierung der einzig gangbare Weg ist, um das UKSH zu erhalten“, kann von einer ergebnisoffenen Interessentensuche kaum mehr ernstlich gesprochen werden.  Die CDU-Fraktion in der Lübecker Bürgerschaft warnt daher zurecht in einer heutigen Pressemitteilung die „eigene“ Landesregierung eindringlich davor, erneut die „offene Konfrontation mit Gewerkschaften, UKSH-Management und Region“ zu suchen.

Unabhängig davon könnte sich hier aber – sozusagen „auf leisen Pfoten“ – eine erneute Bevorzugung des Standortes Kiel gegenüber dem, wie wir zwischenzeitlich wissen, von der schwarz-gelben Landesregierung höchst ungeliebten UKSH-Standort Lübeck anbahnen. Die Landesregierung hatte nämlich bereits in Vorbereitung ihres am erbitterten Widerstand der gesamten Region Lübeck gescheiterten Beschlusses zur Beendigung der Medizinerausbildung in Lübeck eine Privatisierung des Standortes Kiel faktisch ausgeschlossen (vgl. Blog-Beitrag vom 14. Juli 2010 „Verkauf des Uniklinikums: Vorsicht vor Risiken und Nebenwirkungen!“, hier). Wenn also in der zitierten Berichterstattung über das beabsichtigte „Interessenbekundungsverfahren“ heute davon die Rede ist,  dass sich dann „große Klinikkonzerne sofort um den Kauf des ganzen UKSH oder seiner einzelnen Standorte in Kiel und Lübeck bewerben“ könnten, muss dies mit äußester Vorsicht „genossen“ werden!

Tatsächlich spricht vieles dafür, dass die Landesregierung in Wahrheit nur das Lübecker Klinikum „loswerden“ will – um die Erlöse und die dort ersparten Investitions-Millionen in das von ihr ohnehin bevorzugte „Heimat“-Klinikum Kiel stecken zu können. Die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Region Lübeck sind deshalb gut beraten, auf der Hut zu sein und ihre  „Lübeck-kämpft“-Utensilien weiterhin bereit zu halten, um erforderlichenfalls den „Kampf auf der Straße“ jederzeit wieder aufnehmen zu können – diesmal um das Lübecker Uniklinikum.

Verkauf des Uniklinikums: Vorsicht vor Risiken und Nebenwirkungen!

In Allgemein on 14. Juli 2010 at 11:10

Nach dem erfolgreichen Kampf gegen die beabsichtigte Schließung der Medizinerausbildung in Lübeck zeichnet sich ein neues „Schlachtfeld“ ab, nämlich das um die von der Landesregierung angestrebte Privatisierung des UKSH. Genauer gesagt, geht es eigentlich nur noch um die Privatisierung des Lübecker Klinikums, da die in Kiel beheimatete Ministerialbürokratie bereits durch feinsinnige Argumentation einen Schutzwall um das dortige „Heimat-Klinikum“ aufgebaut hat. In dem synopsenartig aufgebauten „Sparkonzept“ der Landesregierung (Wissenschaftsministerium) heißt es nämlich: „Bei einem Vergleich der Alternativen 1 und 4 (Verzicht auf Standort Lübeck, Verzicht auf Standort Kiel) ist zu berücksichtigen, dass der Campus Lübeck des UKSH leichter zu veräußern ist als der Campus Kiel des UKSH.“ Begründet wird dies im Wesentlichen mit dem bereits in Lübeck bestehenden, funktionierenden Zentralklinikum, dem dortigen größeren Grundstücksangebot für mögliche Erweiterungen des Klinikums sowie dem besseren baulichen Zustand und daraus folgendem geringeren Investitionsbedarf im Vergleich zu Kiel. Schon das letztgenannte Argument erscheint eher fragwürdig, da sich die Höhe des Investitionsbedarfs für einen potentiellen Investor zwar auf die Höhe des Kaufpreises auswirken wird, aber nicht zwangsläufig auf die Kaufbereitschaft an sich. Gleiches dürfte im Prinzip auch für die beiden weiteren genannten Argumente gelten.

 Trotzdem kommen die Kieler Beamten im Hause de Jagers zu dem jeden Zweifel von vornherein ausschließenden Schluss: „Unter finanziellen Gesichtspunkten betrachtet, ist allein der Verkauf des UKSH, Standort Lübeck, vorstellbar.“ Betrachtet man die Ausführungen in dem Ministeriumspapier gerade „unter finanziellen Gesichtspunkten“, bleibt Ratlosigkeit. Ob aus fiskalischer Sicht ein Verkauf auch des Kieler Teils des UKSH grundsätzlich lohnenswert erscheint oder nicht, kann doch eigentlich nur unter Berücksichtigung des zu erzielenden Kaufpreises einerseits, aber auch des sonst auf das Land zukommenden Investitionsbedarfs andererseits beurteilt werden. Obwohl dieser Investitionsbedarf in Kiel ja offenbar signifikant höher ist als in Lübeck, wird dieser Aspekt vom Ministerium lieber flugs ausgeblendet. Schließlich könnte er das ersichtlich gewünschte Ergebnis gefährden, den Standort Kiel zu schützen und das ungeliebte „Hochschulkind“ Lübeck loszuwerden.

 Nun muss eine Privatisierung des Uniklinikums nicht von vornherein „Teufelszeug“ sein, obwohl ganz sicher äußerste Vorsicht geboten ist. Grundsätzlich vorstellbar wäre sie wohl nur, wenn der Erwerber ganz konkrete vertragliche Sicherungen u.a. gegen eine mögliche Zerschlagung des Klinikums als eines Krankenhauses mit Maximalversorgung zu akzeptieren bereit wäre. Ohne diesen Status wäre aus meiner laienhaften Sicht wohl der Fortbestand der medizinischen Fakultät zumindest gefährdet.

 Fraglich erscheinen die Privatisierungsabsichten aber sicher auch unter einem anderen Aspekt, nämlich dem Wunsch der Uni Lübeck, sich zur Stiftungsuni umzuwandeln. Wenn ich die Diskussion recht verstanden habe, ist eines der Voraussetzungen für dieses Modell die Bereitstellung von Stiftungskapital vor allem durch das Land, und zwar – da dieses „klamm“ ist – in Form von Grundstücken des Lübecker Campus’. Da die Landesregierung nach dem für sie verlorenen Vernichtungskrieg gegen die Lüb’sche Medizinerfakultät aber gelobt hat, die Idee der Stiftungsuni zu unterstützen, fragt sich, wie eine gleichzeitige Veräußerung des Lübecker Teils des UKSH vonstatten gehen sollte.  

Nach dem gottlob grandios gescheiterten Kieler „Schurkenstück“ in Sachen Mediziner-Uni heißt es für die Landesregierung „warm anziehen“: Die jetzt noch selbstbewussteren Lübecker werden zu Recht jedes Agieren in Kiel äußerst kritisch hinterfragen – und notfalls wieder auf die Straße gehen!