Heute vermelden die „Lübecker Nachrichten“ in großer Aufmachung, dass die Landesregierung in wenigen Wochen die Privatisierung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) durch die Einleitung eines sog. „Interessenbekundungsverfahrens“ auf den Weg bringen werde (zu dem Artikel kommen Sie hier). An und für sich wäre dies allein noch kein Grund, sich groß aufzuregen. Schließlich wächst auch in Teilen der Belegschaft des UKSH die Erkenntnis, dass sich die Ausstattungsprobleme, mit denen das Pflegepersonal tagtäglich konfrontiert wird, mit einem privaten Investor möglicherweise schneller lösen ließen (vgl. LN-Artikel „Uniklinikum: Wie Geldnot den Beschäftigten das Leben schwer macht“, hier).
Die Angelegenheit hat nur gleich zwei Haken:
Zum einen schließt der Sanierungs-Tarifvertrag für das UKSH eine „Entscheidung zur Privatisierung“ bis 2015 aus. Nun mag mit der Einleitung eines „Interessenbekundungsverfahrens“ wegen dessen rechtlicher Unverbindlichkeit im Rechtssinne noch keine (endgültige) Entscheidung verbunden sein, das UKSH ganz oder teilweise zu privatisieren. Faktisch dürfte damit jedoch eine Vorentscheidung zugunsten der Privatisierung getroffen sein, denn letztlich führt man ein derartiges Verfahren (mit nicht unerheblichem Aufwand für das Land, aber auch für mögliche Interessenten) nicht „aus Jux und Dollerei“ durch, schon um die potentiellen Investoren nicht zu verprellen und damit die Reputation des Landes nicht zu gefährden. Auch die eindeutigen Stellungnahmen aus den Regierungsfraktionen von CDU und FDP sprechen eine eindeutige Sprache. Wenn CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher etwa laut dem eingangs erwähnten LN-Bericht „keinen Zweifel daran läßt, dass die Privatisierung der einzig gangbare Weg ist, um das UKSH zu erhalten“, kann von einer ergebnisoffenen Interessentensuche kaum mehr ernstlich gesprochen werden. Die CDU-Fraktion in der Lübecker Bürgerschaft warnt daher zurecht in einer heutigen Pressemitteilung die „eigene“ Landesregierung eindringlich davor, erneut die „offene Konfrontation mit Gewerkschaften, UKSH-Management und Region“ zu suchen.
Unabhängig davon könnte sich hier aber – sozusagen „auf leisen Pfoten“ – eine erneute Bevorzugung des Standortes Kiel gegenüber dem, wie wir zwischenzeitlich wissen, von der schwarz-gelben Landesregierung höchst ungeliebten UKSH-Standort Lübeck anbahnen. Die Landesregierung hatte nämlich bereits in Vorbereitung ihres am erbitterten Widerstand der gesamten Region Lübeck gescheiterten Beschlusses zur Beendigung der Medizinerausbildung in Lübeck eine Privatisierung des Standortes Kiel faktisch ausgeschlossen (vgl. Blog-Beitrag vom 14. Juli 2010 „Verkauf des Uniklinikums: Vorsicht vor Risiken und Nebenwirkungen!“, hier). Wenn also in der zitierten Berichterstattung über das beabsichtigte „Interessenbekundungsverfahren“ heute davon die Rede ist, dass sich dann „große Klinikkonzerne sofort um den Kauf des ganzen UKSH oder seiner einzelnen Standorte in Kiel und Lübeck bewerben“ könnten, muss dies mit äußester Vorsicht „genossen“ werden!
Tatsächlich spricht vieles dafür, dass die Landesregierung in Wahrheit nur das Lübecker Klinikum „loswerden“ will – um die Erlöse und die dort ersparten Investitions-Millionen in das von ihr ohnehin bevorzugte „Heimat“-Klinikum Kiel stecken zu können. Die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Region Lübeck sind deshalb gut beraten, auf der Hut zu sein und ihre „Lübeck-kämpft“-Utensilien weiterhin bereit zu halten, um erforderlichenfalls den „Kampf auf der Straße“ jederzeit wieder aufnehmen zu können – diesmal um das Lübecker Uniklinikum.