Wer sich die Mühe macht, sich durch die schwülstigen Ausführungen auf den Internetseiten der „Bürger für Lübeck“ (BfL) zu kämpfen, trifft unverhofft auch auf halbwegs Verständliches: So versprechen die BfL u.a., sich für „bessere Parkmöglichkeiten (auch für Radfahrer)“ und eine „Reduzierung der Parkgebühren“ einzusetzen (http://www.buerger-fuer-luebeck.de/standpunkte.html).
Was dies nach den Vorstellungen der zumindest sprachlich kreativen „unabhängigen Wählergemeinschaft in der Hansestadt Lübeck“ in der Praxis bedeuten soll, erfahren wir am Beispiel des Umfeldes der am Burgfeld vor den Toren der Innenstadt angesiedelten Gerichte. Dort plant die Verwaltung bekanntlich, bisher kostenfreies, straßenbegleitendes Parken künftig mittels Parkscheinautomaten mit Gebühren zu belegen – und zwar angeblich im Interesse der Gerichte. Diese sehen selbst allerdings überhaupt keinen entsprechenden Regelungsbedarf, sondern kritisieren die Pläne der Verwaltung scharf, u.a. auch deswegen, weil die Gerichtsmitarbeiter zusätzliche finanzielle Belastungen fürchten.
Wer jetzt glaubt, die „unabhängige Wählergemeinschaft“ würde die Proteste der Betroffenen in deren Sinne aufgreifen, irrt gewaltig. Mit einem Antrag zur nächsten Bürgerschaftssitzung soll der Bürgermeister u.a. mit „der Einrichtung einer gerechten Gebührenerhebung für Parkplätze, bei denen die Nutzungsdauer nicht im Voraus ermessen werden kann“, beauftragt werden. Diese BfL-Forderung sanktioniert nicht nur das grundsätzliche Vorhaben, bislang kostenfreie Parkmöglichkeiten in kostenpflichtige umzuwandeln, sie dürfte zudem faktisch unmöglich umzusetzen sein. Soll die Verwaltung Straßenrand-Parkplätze mit Schranken versehen? Auch die weiteren BfL-Forderungen an die Stadt – Schaffung von Kfz-Stellplätzen für Gerichtsbedienstete und zusätzlicher Parkmöglichkeiten für Besucher – dürften angesichts der Örtlichkeiten kaum realisierbar sein.
Die BfL-Fraktion wäre besser beraten gewesen, sich dafür einzusetzen, die Pläne zur Umwandlung ganzer Straßenzüge in gebührenpflichtige Parkzonen ersatzlos fallen zu lassen, zumal das Vorhaben rechtlich zweifelhaft erscheint. In der Verwaltungsvorschrift zu § 13 der Straßenverkehrsordnung heißt es nämlich u.a.: „Parkuhren und Parkscheinautomaten sind vor allem dort anzuordnen, wo kein ausreichender Parkraum vorhanden ist und deshalb erreicht werden muss, dass möglichst viele Fahrzeuge nacheinander für möglichst kurze genau begrenzte Zeit parken können…“ Die Stadt will aber auch Tagestickets für 5 € anbieten, was dem Sinn und Zweck diametral entgegenläuft, möglichst vielen Kfz-Nutzern zu ermöglichen, ihre Fahrzeuge nacheinander für möglichst kurze, genau begrenzte Zeit zu parken. Gerade dieses beabsichtigte Angebot ist entlarvend und gibt den betroffenen Gerichtsmitarbeitern Recht, die ein objektives Bedürfnis für Parkbeschränkungen vehement bestreiten.
„Wir sichern zu, dass wir uns sehr sorgfältig und bedacht auf der Basis von umfassenden Kosten-Nutzen-Betrachtungen unter Berücksichtigung auch von Folge- und Nebeneffekten um die Belange der Lübecker Bürger im besten Sinne kümmern werden“, so eines der sprachgewaltigen Wahlversprechen der „Bürger für Lübeck“. Hier wäre eine gute Gelegenheit dazu gewesen!
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