Die etwas andere liberale Stimme aus der Hansestadt Lübeck

Posts Tagged ‘Jens-Olaf Teschke’

FUL-Motto: „Kühn behauptet, ist halb bewiesen!“

In Allgemein on 15. Juni 2011 at 07:27

Obwohl das in der Überschrift genannte Motto unter Juristen bestens bekannt ist, gebe ich – durchaus ungern – zu, dass mich selbstsicher vorgetragene Behauptungen mancher Mitmenschen gelegentlich noch immer verunsichern können, auch wenn diese Fälle mit zunehmendem Alter immer seltener werden. Einem dieser seltenen „Treffer“ gelang dieser Tage dem FUL-Fraktionsvorsitzenden Jens-Olaf Teschke. Der Vorsitzende der neu gegründeten Bürgerschaftsfraktion (bestehend aus dem Ex-BfL-Fraktionsmitglied Teschke und dem Ex-Linken Klaus Voigt) hatte die Qualität der politisch besetzten Aufsichtsräte städtischer Gesellschaften beanstandet und deren Abschaffung gefordert. Ich hatte mir meinerseits erlaubt, darauf hinzuweisen, dass die Gemeindeordnung des Landes das Bestehen der Aufsichtsräte oder vergleichbarer Kontrollorgane bei kommunalen Gesellschaften grundsätzlich vorschreibe (vgl. Beitrag „„Freie unabhängige Lübecker“ – auch frei und unabhängig von Fakten! vom 06.06.2011).

Daraufhin konterte Jens-Olaf Teschke via Pressemitteilung auf „HL-Live“ u.a. mit folgenden selbstbewussten Worten:

So schreibt der ehemalige FDP-Politiker Thomas Schalies auf seiner Internetseite und als Kommentator unserer Presseerklärungen schlicht die Unwahrheit, wenn er behauptet, die Lübecker Aufsichtsräte könnten gar nicht abgeschafft werden, die Gemeindeordnung Schleswig-Holstein schreibe diese zwingend vor. Es liegt mir fern den erfahrenen Kommunalpolitiker Schalies, der ja bis vor kurzem FDP-Fraktionschef in der Bürgerschaft war, zu belehren. Aber zur notwendig gewordenen Aufklärung muss ich nun doch betonen: die Aufsichtsräte diverser lübscher Eigenbetriebe bestehen freiwillig und sind eben gerade nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die von Herrn Schalies erwähnten Gesetze greifen explizit erst bei einer Mitarbeiterzahl von über 500, was nicht auf alle Lübecker Gesellschaften zutrifft. Alle Aufsichtsräte der Gesellschaften mit weniger Mitarbeitern bestehen auf Wunsch der Bürgerschaft, nicht weil es die Gemeindeordnung vorschreiben würde. Somit kann die Bürgerschaft diese Aufsichtsräte auch wieder abschaffen und die Kontrollfunktionen wieder selbst wahrnehmen. (Zum vollständigen Text der „HL-Live“-Meldung kommen Sie hier.)

Au weia, wie konnte ich bloß so schluderhaft gewesen sein? Offenbar hatte ich die Gemeindeordnung nicht sorgfältig gelesen, also tat ich es jetzt – fand aber wieder im Gesetz nichts, was die öffentlich erteilte Belehrung durch den FUL-Fraktionschef gestützt hätte. Also schrieb ich eine Mail an das im Innenministerium Schleswig-Holstein zuständige Fachreferat und bat um Aufklärung.

Die Antwort kam prompt, genauer gesagt, noch am selben Tag: Die Gemeindeordnung schreibt in der Tat grundsätzlich für Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung Aufsichtsräte oder entsprechende Kontrollorgane zur Sicherung des Einflusses der Gemeinde vor. Die von der FUL genannte Mindest-Größe von mehr als 500 Mitarbeitern entstammt dem sog. „Drittelbeteiligungsgesetz“ und hat mit den kommunalrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung nichts zu tun! Den genauen Wortlaut der Antwort-Mail aus Kiel finden Sie unten.

Für den wackeren FUL-Fraktionsvorsitzenden Jens-Olaf Teschke bleibt der Rat: „Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!“ Aber es mag ihm vielleicht zum Trost gereichen, dass hartnäckigen Gerüchten zufolge selbst mancher Rechtsanwalt den Gutteil seines Tagesgeschäftes mit der praktischen Umsetzung des Mottos „Kühn behauptet, ist halb bewiesen!“ erledigt. Insofern befindet sich der Nicht-Jurist Teschke ja durchaus in guter Gesellschaft… 

Antwort IM S-H

Werbung

„Freie unabhängige Lübecker“ – auch frei und unabhängig von Fakten!

In Allgemein on 6. Juni 2011 at 08:19

„Hättest Du geschwiegen, wärest du ein Philosoph geblieben.“ An dieses bekannte Zitat des römischen Schriftstellers, Philosophen und Politikers namens Anicius
Manlius Severinus Boethius (um 480 – 524) fühlte man sich bei der Lektüre öffentlicher Äußerungen der neuen Bürgerschaftsfraktion „Freie unabhängige Lübecker“ (FUL) an diesem Wochenende erinnert.

Am Samstag, 04. Juni 2011, forderte FUL-Fraktionsvorsitzender Jens-Olaf Teschke medienwirksam die Abschaffung der Aufsichtsräte der stadteigenen Gesellschaften der Hansestadt Lübeck (siehe „HL-Live“, hier). Mag die Verärgerung über die Inkompetenz und ideologische Borniertheit vieler der durch die rot-rot-grüne Bürgerschaftsmehrheit bestimmten Aufsichtsratsmitglieder auch noch so verständlich sein, so zeugt die besagte Forderung Teschkes seinerseits von wenig Sachkenntnis. Das Bestehen eines Aufsichtsrates oder eines entsprechenden Überwachungsorgans ist für Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung nämlich durch die Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein (§ 102 Abs. 1 Nr. 3) zwingend vorgeschrieben. Die Stadt könnte daher die vollmundige Forderung der FUL gar nicht erfüllen, selbst wenn sie es wollte!

Damit aber nicht genug: Erst einmal so richtig „in Fahrt“, legte der Vorsitzende der zweiköpfigen FUL-Fraktion gleich nach. Unter der Überschrift „FUL geht gegen Beschlüsse der Bürgerschaft vor“ berichteten die „Lübecker Nachrichten“ in ihrer Sonntagsausgabe, dass die Fraktion bei der Kieler Kommunalaufsicht Beschwerde gegen Beschlüsse der Bürgerschaft eingelegt habe.  Im einzelnen geht es um einen Beschluss des Kommunalparlamentes, die Rechtmäßigkeit der FUL-Gründung überprüfen zu lassen. Undemokratisch sei das, so Jens-Olaf Teschke.  Man mag sich ja trefflich darüber streiten können, ob der entsprechende Beschluss der Bürgerschaftsmehrheit angesichts der bereits erfolgten Prüfung durch die Stadtpräsidentin (und vermutlich des Rechtsamtes) Sinn macht oder nicht. Rechtswidrig ist der Beschluss ganz sicher nicht (unter welchem rechtlichen Gesichtspunkt auch?). Die Kommunalaufsicht kann aber nur gegen rechtswidrige Beschlüsse der Kommunalvertretung vorgehen (§ 123 Abs. 1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein).

Auch die wohl größere „Herzensangelegenheit“ der neuen Fraktion, nämlich die von der Bürgerschaft beschlossene Neuregelung der Fraktionszuwendungen, dürfte von der Kommunalaufsicht kaum beanstandet werden können. Die nunmehr in die Zuwendungsrichtlinien eingefügte Differenzierung zwischen kleinen, mittleren und großen Fraktionen (mit jeweils unterschiedlicher Zuwendungshöhe) ist juristisch kaum angreifbar, mag auch die Enttäuschung der FUL ob der für sie von ca. 105.000 Euro auf 60.000 Euro „eingedampften“ jährlichen Fraktionszuwendung menschlich verständlich sein. Schon in der Wahlperiode 2003/2008 hatte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen vergeblich versucht, die Kürzung der Zuwendungen für die „kleinen“ Fraktionen gerichtlich auszuhebeln. Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte die entsprechende Klage (an der sich die damals ebenfalls betroffene FDP wegen fehlender Erfolgsaussichten gar nicht erst beteiligt hatte) zurückgewiesen, da der Kommunalvertretung bei der Regelung von Fraktionszuwendungen ein weiter Ermessensspielraum zustehe, der gerichtlich nur sehr eingeschränkt überprüfbar sei (vgl. VG Schleswig zu Fraktionszuwendungen). Diese Rechtsprechung befindet sich im Einklang mit einer Vielzahl von ähnlichen Entscheidungen anderer Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte. Das OVG Schleswig hatte demzufolge seinerzeit einen Antrag der Grünen auf Zulassung der Berufung abgelehnt.

All dies ficht den FUL-Fraktionsvorsitzenden indes nicht an. Er will laut LN-Bericht in jedem Fall weiterstreiten und notfalls bis zum Verfassungsgericht ziehen. Don Quichotte lässt grüßen!

Neue Bürgerschaftsfraktion greift in die Stadtkasse

In Allgemein on 2. Mai 2011 at 15:55

Gerüchte gab es schon länger, jetzt ist es amtlich: Die Lübecker Bürgerschaft hat eine neue Fraktion. Klaus Voigt und Jens-Olaf Teschke haben sich unter dem Namen „Freie Unabhängige Lübecker“ zusammengetan. Der Name dürfte Programm sein, denn beide dürften auch hinsichtlich der politischen Einstellung „frei und unabhängig“ voneinander sein. Es erscheint jedenfalls nur sehr schwer vorstellbar, dass Klaus Voigt als ehemaliges Mitglied der Partei „Die Linke“ und Jens-Olaf Teschke, vormals Mitglied der „Bürger für Lübeck“, politisch-inhaltlich viele Gemeinsamkeiten verbindet. Damit trägt die neue Fraktion geradezu den Stempel der bloßen Zweckgemeinschaft. Mit dem Fraktionsstatus erhalten die bislang fraktionslosen „Einzelkämpfer“ nämlich mehr Mitwirkungsrechte in der Bürgerschaft. Sie können als Fraktion vor allem sämtliche Ausschüsse zumindest mit einem stimmrechtslosen sog. „Grundmandat“ besetzen und damit auch in den Ausschüssen eigene Anträge stellen. Da sie dies nicht in persona tun müssen, sondern auch jeweils sog. bürgerliche Mitglieder (ohne Bürgerschaftsmandat) entsenden können, können Voigt und Teschke auf diesem Wege ihre kommunalpolitische Tätigkeit auf mehrere Schultern verteilen.

Wären dies die einzigen Folgen der Fraktionsneugründung, könnte man hierfür unter dem Gesichtspunkt der Herstellung von politischer „Waffengleichheit“ mit anderen Fraktionen noch ein gewisses Verständnis aufbringen. Dieses schlägt jedoch schnell in das Gegenteil um, wenn man die weiteren Folgen betrachtet. Die neue Fraktion „Freie Unabhängige Lübecker“ hat nämlich ab sofort in gleichem Umfang wie andere „kleine“ Fraktionen (also Linke, Grüne, BfL und FDP) Anspruch auf Fraktionszuwendungen aus der Stadtkasse, pro Jahr immerhin rund 105.000 Euro. Hinzu kommen Sachleistungen in Form von Büroräumen, die man einschließlich Nebenkosten und Büroausstattung sicher noch einmal mit 10.000 Euro jährlich veranschlagen darf. Rechnet man die Aufwandsentschädigungen für die Ausschussarbeit sowie Funktionszulagen (Fraktionsvorsitzender) dazu, kommt man leicht auf einen zusätzlichen jährlichen  Gesamtaufwand für die Stadt in Höhe von 125.000 Euro.

Nun mag man ja zu städtischen Fraktionszuwendungen stehen wie man will und diese mit gewissem Recht als legitimen Preis für die Demokratie ansehen. Schließlich verlangen die immer komplexeren Anforderungen an die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker/innen auch eine gewisse Professionalität des Ehrenamtes gegenüber der hauptamtlichen Verwaltung, die durch das Ehrenamt kontrolliert werden soll. Wenn aber über Parteilisten in die Bürgerschaft gewählte Mandatsträger die jeweiligen „Mutterfraktionen“ verlassen, um dann den städtischen Haushalt jährlich um Beträge zu „erleichtern“, für die mancher „Normalbürger“ seinen Traum vom selbst erarbeiteten „Reihenhäuschen“ verwirklicht, kann dies nur sprachlos und wütend machen. Schließlich hat die Wählergemeinschaft und Fraktion „Freie Unabhängige Lübecker“ nicht eine einzige Wählerstimme bei der Kommunalwahl erhalten. Moral und politischer Anstand sehen ganz sicher anders aus!

Stadtzeitungsbeiträge: Bürgerschaftsmehrheit ignoriert Grundrecht auf Gleichbehandlung!

In Allgemein on 1. Juli 2010 at 11:57

Gerade habe ich auf „HL-Live“ den Bericht über die laufende Sitzung der Lübecker Bürgerschaft gelesen – und mich prompt geärgert. Dabei geht es eigentlich nicht um ein weltbewegendes Thema: Das fraktionslose Bürgerschaftsmitglied (BM) Jens-Olaf Teschke (früher BfL-Fraktion) hatte beantragt, ihm ebenso wie den Fraktionen die Möglichkeit einzuräumen, wöchentlich jeweils einen Beitrag in der „Lübecker Stadtzeitung“ zu veröffentlichen. 

Nun kann man sich zwar schon trefflich darüber streiten, ob man schon das Veröffentlichungsrecht der Fraktionen gutheißen kann, erst recht, on man dieses dann auch noch auf einzelne, fraktionslose BM ausdehnen sollte. Beide Fragen sind aber durch die Bürgerschaft bereits grundsätzlich entschieden worden. Das Stadtparlament hatte bereits in der letzten Wahlperiode einen Antrag der FDP abgelehnt, auf die „Stadtzeitung“ ganz zu verzichten und öffentliche Bekanntmachungen künftig im Internet zu veröffentlichen. Der Sparvorschlag wurde vor allem auch deshalb abgelehnt, weil die anderen Fraktionen auf ihre Fraktionsbeiträge nicht verzichten wollten. Zu Beginn dieser Wahlperiode hatte die Bürgerschaft dann auch noch der fraktionslosen Frau Dr. Stamm das gleiche Recht eingeräumt.

 Vor diesem Hintergrund sollte man den Antrag von Herrn Teschke eigentlich als „Selbstgänger“ ansehen, denn mit welcher Rechtfertigung sollte man ein fraktionsloses BM in dieser Frage anders behandeln als ein anderes? Von derlei sachlichen Erwägungen ließ sich die „rot-rot-grüne“ Mehrheit aber offenbar nicht beirren, sie lehnte den Teschke-Antrag kurzerhand ab. Gewohnt „geistreich“ die Begründung von Frau Antje Jansen,  Fraktionschefin der Linken: „Dann haben wir bald 60 Beiträge jede Woche.“ Vom grundgesetzlich garantierten Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 u. 3 GG) hat die Dame offenbar noch nie etwas gehört!

Ich rate Herrn Teschke, die Kommunalaufsicht einzuschalten. Sollte dies nicht fruchten und ggf. ein förmlicher Antrag beim Bürgermeister auf Gewährung des Veröffentlichungsrechtes zurückgewiesen werden, wäre aus meiner Sicht auch eine verwaltungsgerichtliche Klärung geboten.