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FDP: Stadtzeitungsbeitrag aus der Abteilung „copy and paste“

In Allgemein on 25. August 2011 at 16:27

Heute stieß ich in der aktuellen „Lübecker Stadtzeitung“ (Online-Ausgabe) auf folgenden Fraktionsbeitrag der FDP, angeblich aus der Feder meines speziellen ehemaligen Partei“freundes“ Wolfgang Drozella:

Potenziale älterer Generation nutzen

Autor: Wolfgang Drozella

FraktionFDP

Die Bevölkerung in der Hansestadt wird immer älter. Dies sollten wir als Chance begreifen und durch den Umbau von Institutionen und Infrastruktur die Potentiale der älteren Generation zu nutzen wissen. In einer Gesellschaft des langen Lebens ist die Entwicklung und Entfaltung von Potenzialen des Alters eine der zentralen Aufgaben. Viele ältere Menschen wollen auch nach Beendigung ihrer beruflichen Lebensphase weiterhin aktiv sein. Deshalb unterstützen und fordern wir den Ausbau von sog. Familienpaten (z.B. http://www.familienpaten.net). Das Miteinander von Alt und Jung bringt beiden Seiten einen großen Nutzen. Für eine umfassende Unterstützung hilfebedürftiger Familien ist es unabdingbar, dass Eltern schon vor der Geburt auf Hilfsangebote durch Gynäkologen, Hebammen und Kliniken hingewiesen werden. Die FDP-Fraktion möchte, dass u. a. die Gewährleistung der Säuglingspflege durch freiwillige Helfer – so genannte Familienpaten – erfolgt. Diese sollen Eltern und Kinder bereits vor der Geburt und bis zum vollendeten dritten Lebensjahr begleiten. Sie sind direkte Ansprechpartner für die Familien, beraten, entlasten, stärken und schaffen Freiräume. Wir setzen uns dafür ein, dass diese ehrenamtlichen Familienpaten fachlich geschult werden. Die Paten können die Eltern anschließend über professionelle Angebote in der näheren Umgebung informieren und beraten, Hilfestellungen bei Behördengängen leisten sowie Rat und Anleitung bei Fragen zur Pflege und Erziehung geben.

V.i.S.d.P.: Thomas Rathcke

 Der Text schien mir ganz vernünftig zu sein – ehrlich gesagt, fast eine Spur zu vernünftig! Deshalb habe ich mir (vielleicht unbewusst ein ganz kleines bißchen inspiriert durch die segensreiche Tätigkeit ehrenamtlicher Plagiatsjäger) mal den Spaß gemacht, Teile des angeblich aus der Feder des FDP-Kommunalpolitikers Wolfgang Drozella stammenden Fraktionsbeitrages zu „googlen“. Und siehe da, ich wurde prompt fündig:

So ist auf einer Internet-Seite des Bundesfamilienministeriums folgendes zu lesen:

In einer Gesellschaft des langen Lebens ist die Entwicklung und Entfaltung von Potenzialen des Alters eine der zentralen Aufgaben. Viele ältere Menschen wollen auch nach Beendigung ihrer beruflichen Lebensphase weiterhin aktiv sein. …(Quelle: Bundesfamilienministerium fördert Engagement im Alter, http://www.freiwilligendienste-aller-generationen.de/aktuelles.html#c1606).

Im Landtagswahlprogramm 2011 der FDP Mecklenburg-Vorpommerns heißt es unter der Überschrift „GENERATIONSGERECHTER INTERESSENAUSGLEICH“:

Für eine umfassende Unterstützung hilfebedürftiger Familien ist es unabdingbar, dass Eltern schon vor der Geburt auf Hilfsangebote durch Gynäkologen, Hebammen und Kliniken hingewiesen werden.

Die FDP möchte, dass die Gewährleistung der Säuglingspflege durch freiwillige Helfer – sogenannte Familienpaten – erfolgt. Diese sollen Eltern und Kinder bereits vor der Geburt und bis zum vollendeten dritten Lebensjahr begleiten. Sie sind direkte Ansprechpartner für die Familien, beraten, entlasten, stärken und schaffen Freiräume. Wir setzen uns dafür ein, dass diese ehrenamtlichen Familienpaten fachlich geschult werden. Die Paten können die Eltern anschließend über professionelle Angebote in der näheren Umgebung informieren und beraten, Hilfestellungen bei Behördengängen leisten sowie Rat und Anleitung bei Fragen zur Pflege und Erziehung geben. (Quelle: http://jugend.inmv.de/ljr/projekte/01/wahl2011/Medien/Wahlprogramm_2011_FDP.pdf)

Offenbar hat sich der FDP-Fraktionsvize  in der ihm eigenen Bescheidenheit gedacht: „Was der ehemalige Hoffnungsträger der CSU kann, das kann ich schon lange!“ Der Stadtzeitungsbeitrag ist jedenfalls eindeutig aus der Abteilung „copy and paste“. Kleiner Tipp: Vielleicht sollte Wolfgang Drozella seine Stadtzeitungsbeiträge für die FDP-Fraktion künftig  unter dem Pseudonym „Plagiator“ veröffentlichen…

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Stadtzeitungsbeiträge: Bürgerschaftsmehrheit ignoriert Grundrecht auf Gleichbehandlung!

In Allgemein on 1. Juli 2010 at 11:57

Gerade habe ich auf „HL-Live“ den Bericht über die laufende Sitzung der Lübecker Bürgerschaft gelesen – und mich prompt geärgert. Dabei geht es eigentlich nicht um ein weltbewegendes Thema: Das fraktionslose Bürgerschaftsmitglied (BM) Jens-Olaf Teschke (früher BfL-Fraktion) hatte beantragt, ihm ebenso wie den Fraktionen die Möglichkeit einzuräumen, wöchentlich jeweils einen Beitrag in der „Lübecker Stadtzeitung“ zu veröffentlichen. 

Nun kann man sich zwar schon trefflich darüber streiten, ob man schon das Veröffentlichungsrecht der Fraktionen gutheißen kann, erst recht, on man dieses dann auch noch auf einzelne, fraktionslose BM ausdehnen sollte. Beide Fragen sind aber durch die Bürgerschaft bereits grundsätzlich entschieden worden. Das Stadtparlament hatte bereits in der letzten Wahlperiode einen Antrag der FDP abgelehnt, auf die „Stadtzeitung“ ganz zu verzichten und öffentliche Bekanntmachungen künftig im Internet zu veröffentlichen. Der Sparvorschlag wurde vor allem auch deshalb abgelehnt, weil die anderen Fraktionen auf ihre Fraktionsbeiträge nicht verzichten wollten. Zu Beginn dieser Wahlperiode hatte die Bürgerschaft dann auch noch der fraktionslosen Frau Dr. Stamm das gleiche Recht eingeräumt.

 Vor diesem Hintergrund sollte man den Antrag von Herrn Teschke eigentlich als „Selbstgänger“ ansehen, denn mit welcher Rechtfertigung sollte man ein fraktionsloses BM in dieser Frage anders behandeln als ein anderes? Von derlei sachlichen Erwägungen ließ sich die „rot-rot-grüne“ Mehrheit aber offenbar nicht beirren, sie lehnte den Teschke-Antrag kurzerhand ab. Gewohnt „geistreich“ die Begründung von Frau Antje Jansen,  Fraktionschefin der Linken: „Dann haben wir bald 60 Beiträge jede Woche.“ Vom grundgesetzlich garantierten Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 u. 3 GG) hat die Dame offenbar noch nie etwas gehört!

Ich rate Herrn Teschke, die Kommunalaufsicht einzuschalten. Sollte dies nicht fruchten und ggf. ein förmlicher Antrag beim Bürgermeister auf Gewährung des Veröffentlichungsrechtes zurückgewiesen werden, wäre aus meiner Sicht auch eine verwaltungsgerichtliche Klärung geboten.