Die etwas andere liberale Stimme aus der Hansestadt Lübeck

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Zum wirtschaftlichen „Sachverstand“ der FUL

In Allgemein on 30. November 2011 at 09:37

Die aus ehemaligen Mitgliedern bzw. Bürgerschaftsabgeordneten der „Bürger für Lübeck“ und „Die Linke“ „zusammengewürfelte“ Wählergemeinschaft „Freie unabhängige Lübecker“ (FUL) hat einmal mehr ihren tiefgreifenden wirtschaftlichen Sachverstand unter Beweis gestellt. Auf „HL-live“ war gestern folgende Pressemitteilung (hier) zu lesen:

„FUL: Schulden wachsen durch Verkäufe

Die Fraktion FUL kritisiert die Immobiliengeschäfte der Hansestadt Lübeck. Filetgrundstücke in Travemünde, auf dem Priwall und an der nördlichen Wallhalbinsel würden so günstig angeboten, dass die Schulden der Stadt bei den Verkäufen noch ansteigen würden statt abgebaut zu werden, sagt Olaf Nevermann, der für die FUL im Ausschuss für Finanzen und Personal sitzt.

Olaf Nevermann (FUL) erklärt hierzu:

(„)Wie würden Sie handeln, wenn Sie Schulden hätten? Jeder Mensch mit Verstand würde prüfen, welche Vermögensgegenstände den Schulden entgegenstünden und diese zum bestmöglichen Preis veräußern. Die Lübecker Politik macht dies anders.

Das Tafelsilber der Stadt sind ihre Grundstücke. Diese werden zurzeit nicht verkauft, sondern verschenkt. So auf dem Priwall für 75 Euro, auf der nördlichen Wallhalbinsel für etwa 33 Euro und das Aqua-Top-Grundstück für unter 200 Euro pro Quadratmeter. Dies alles sind Toplagen, für die in anderen Städten 500 Euro bis 1000 Euro pro Quadratmeter zu bezahlen wären. Es kommt aber noch besser!

Der Verkauf wird in Lübeck durch Geschenke an die Käufer zusätzlich versüßt. Für Waterfront werden die Grundstücke für ein Mehrfaches des Kaufpreises von derzeitigen Nutzern befreit und als Sahnehäubchen baut Lübeck eine neue Promenade. Bei einigen Grundstücken der nördlichen Wallhalbinsel übersteigen die Erschließungskosten von 280 Euro den Verkaufspreis von 170 Euro. Das Argument für dieses Verkaufsgebaren lautet: Durch diese Maßnahmen werden langfristig zusätzliche Steuern generiert.

Können wir nicht beides haben? Gute Verkaufserlöse und künftige Steuereinnahmen. Die Wahrheit lautet also: Lübeck verkauft seinen Besitz und vergrößert dadurch seine Schulden!(„)“

Wow, die Stadt verschenkt also „Filetgrundstücke“ und keiner merkt’s – nicht einmal die potentiellen Investoren, die z.B. das ehemalige Aqua-Top-Grundstück in Travemünde bisher partout nicht als Geschenk annehmen wollten! Gott sei Dank haben wir ja aber die FUL, deren messerscharfem wirtschaftlichen Sachverstand als einziger politische Kraft in Lübeck dieser Skandal nicht verborgen geblieben ist! Dafür, dass sie auch uns geneigter Öffentlichkeit an Ihren lichtvollen Erkenntnissen teilnehmen lässt, vergeben wir ihr gern großmütig den Betrug am Wähler, sprich, die für den Steuerzahler teure Bildung der FUL-Fraktion ohne dessen vorheriges Wählervotum. Allerdings: Nach Lektüre der Kommentare unter dem besagten „HL-live“-Beitrag beschleichen nicht nur mich ernsthafte Zweifel ob des wirtschaftlichen Sachverstandes der FUL.

Ich gebe die Kommentare, auch des Autors der FUL-Pressemitteilung, Olaf Nevermann, nachfolgend wieder. Dabei habe ich aus Gründen des Datenschutzes die Leser-Kommentare, soweit sie nicht von dem Kommunalpolitiker oder mir selbst stammen, hinsichtlich des Verfassers anonymisiert. 

 „Kommentare zu diesem Text:

 R. K. schrieb am 28.11.2011 um 11.39 Uhr:
Ich bin kein Kaufmann und Herr Saxe auch nicht. Aber so schlau bin ich schon,wenn ich was verkaufe,dann mit Gewinn. Diese Sahnegrundstücke zu „verschenken“ ist ein Bertrug an den Bürgern Lübecks. Hier muss es einen Volksabstimmung geben und der meistbietende bekommt die Sahnestücke. Wo sollen den noch Steuergelder her kommen,wenn alles veräußert wird? Vielleicht sollten wir das Rathaus mit Personal verkaufen. Unsere Bürgerschaft hat nichts gelernt. Weiter so wie bisher und noch mehr Schulden für die Lübecker Bürger,wir zahlen,bis wir am Hungertuch nagen.

M. W. schrieb am 28.11.2011 um 12.22 Uhr:
@hl-live.de: Ich würde es begrüßen, wenn die HL-Live-Redaktion nicht einfach irgendwelche Pressemitteilungen kommentarlos veröffentlicht, sondern bei solchen städtischen Fragestellungen die Hintergründe recherchiert und vorstellt. Oder gibt es da Hindernisse, die der geneigte Leser nicht sieht?

Wenn die Erschließungskosten den Verkaufspreis übersteigen, ist in der Tat etwas falsch; Sahnegrundstücke zu subventionieren mit Blick auf zu erwartende Steuereinnahmen ist dem Wähler auch eher nicht zu vermitteln – wo ist da der Aufschrei und der journalistische Anspruch, das nachzurecherchieren?

Oder ist der FUL-Beitrag heiße Luft und „schlechtgerechnet“ – dann wollen wir hl-live.de-Leser das auch erfahren. Pressemitteilungen lesen können wir auch woanders.

Thomas Schalies (eMail: schalies@gmx.de) schrieb am 28.11.2011 um 13.40 Uhr:
Wenngleich ich die entsprechenden Beschlussvorlagen der Bürgerschaft nicht kenne, sind doch gewisse Zweifel an der Darstellung der FUL angebracht. Wenn z.B. tatsächlich das ehemalige Aqua-Top-Grundstück von der Stadt so überaus preisgünstig angeboten wird, stellt sich doch die einfache Frage, weshalb es dann bislang trotzdem nicht möglich war, einen Käufer für dieses Grundstück zu finden!

Im Übrigen widerspricht sich Herr Nevermann in seiner Presseerklärung selbst: So spricht er im zweiten Absatz davon, dass die Grundstücke auf der nördlichen Wallhalbinsel für etwa 33 Euro „verschenkt“ würden. Im nächsten Absatz heißt es dann aber: „Bei einigen Grundstücken der nördlichen Wallhalbinsel übersteigen die Erschließungskosten von 280 Euro den Verkaufspreis von 170 Euro.“ 33 oder 170 Euro – das scheint für die FUL kein großer Unterschied zu sein…

S. P. schrieb am 28.11.2011 um 17.38 Uhr:
Anscheinend hakt es ja gewaltig bei dem Zahlenwust der FUL.
Interessant wäre hier, was denn tatsächlich an Kosten an- und an Gewinn wieder abfällt. Und vor allem auch: wie setzen sich die Kosten zusammen?
Eine neue Promenade lässt sich da sicherlich nicht so einfach einrechnen, zumindest nicht, wenn sie öffentlich zugänglich ist! Oder geht es hier um die „Generalüberholung“ der Promenade am Grünstrand? Oder neue „Erholungsflächen“ auf der nördl. Wallhalbinsel?

Dem geneigten FUL Mitglied sei hier anzuraten, doch nochmal die eigene Sichtweise zu überdenken und z.B. Erhaltungs-/Instandsetzungskosten öffentlicher Flächen nicht zu 100% in die zu erzielenden Kaufpreise einzurechnen…

Olaf Nevermann schrieb am 28.11.2011 um 23.10 Uhr:
Sehr geehrter Herr Schalies,
sehr geehrter Herr P.,

es liegt keinesfalls ein Widerspruch vor. Es heißt einige Grundstücke würden für 170,00 Euro verkauft. Einige werden aber auch teurer angeboten. Für das gesamte Objekt nördl. Wallhalbinsel wird bei einem Ertrag von ca. 12 Mio. Euro nach Abzug aller Kosten ein Reingewinn von 900.000,00 Euro prognostiziert. Bei 28.000 qm Fläche ergibt dies einen Endgewinn von ca. 33,00 € pro qm.
Diese Zahlen waren in letzter Zeit übrigens öffentlich zugänglich, z. B. in der LN oder selbst hier bei hl-live.
Unterstellen Sie also keine unrichtigen Angaben!

Mit freundlichen Grüßen
Olaf Nevermann

Thomas Schalies schrieb am 29.11.2011 um 08.24 Uhr:
Sehr geehrter Herr Nevermann,
doch, nach Lektüre Ihrer Antwort steht für mich fest, dass Sie ganz bewusst in Ihrer Pressemitteilung unrichtige Angaben gemacht haben, und zwar allein der „Schlagzeile“ wegen! Auch jetzt korrigieren Sie Ihre Angaben wieder, indem Sie plötzlich davon sprechen, dass „einige“ Grundstücke auf der nördl. Wallhalbinsel für 170,00 Euro verkauft würden, andere aber auch teurer angeboten würden.

Nebenbei bemerkt: Der Verkehrswert eines Grundstückes bemisst sich keinesfalls daran, welche Vorstellungen und Wünsche der Grundstücksverkäufer in bezug auf seinen potentiellen „Endgewinn“ hat. Das lehrt uns schon die praktische Lebenserfahrung – fragen Sie doch mal jemanden, der in den letzten Jahren sein Einfamilienhaus verkauft hat!

Im Übrigen kann man Herrn P. nur zustimmen. Bei Ihrer eigenwilligen Herangehensweise gäbe es in Lübeck wohl bis heute kaum ein Baugebiet für Eigenheime.

Ich hoffe nur, dass Ihre Pressemitteilung nicht das Maß des wirtschaftlichen Sachverstandes der FUL widerspiegelt – befürchte aber das Gegenteil!
http://www.schalies.de“

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„Freie unabhängige Lübecker“ – auch frei und unabhängig von Fakten!

In Allgemein on 6. Juni 2011 at 08:19

„Hättest Du geschwiegen, wärest du ein Philosoph geblieben.“ An dieses bekannte Zitat des römischen Schriftstellers, Philosophen und Politikers namens Anicius
Manlius Severinus Boethius (um 480 – 524) fühlte man sich bei der Lektüre öffentlicher Äußerungen der neuen Bürgerschaftsfraktion „Freie unabhängige Lübecker“ (FUL) an diesem Wochenende erinnert.

Am Samstag, 04. Juni 2011, forderte FUL-Fraktionsvorsitzender Jens-Olaf Teschke medienwirksam die Abschaffung der Aufsichtsräte der stadteigenen Gesellschaften der Hansestadt Lübeck (siehe „HL-Live“, hier). Mag die Verärgerung über die Inkompetenz und ideologische Borniertheit vieler der durch die rot-rot-grüne Bürgerschaftsmehrheit bestimmten Aufsichtsratsmitglieder auch noch so verständlich sein, so zeugt die besagte Forderung Teschkes seinerseits von wenig Sachkenntnis. Das Bestehen eines Aufsichtsrates oder eines entsprechenden Überwachungsorgans ist für Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung nämlich durch die Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein (§ 102 Abs. 1 Nr. 3) zwingend vorgeschrieben. Die Stadt könnte daher die vollmundige Forderung der FUL gar nicht erfüllen, selbst wenn sie es wollte!

Damit aber nicht genug: Erst einmal so richtig „in Fahrt“, legte der Vorsitzende der zweiköpfigen FUL-Fraktion gleich nach. Unter der Überschrift „FUL geht gegen Beschlüsse der Bürgerschaft vor“ berichteten die „Lübecker Nachrichten“ in ihrer Sonntagsausgabe, dass die Fraktion bei der Kieler Kommunalaufsicht Beschwerde gegen Beschlüsse der Bürgerschaft eingelegt habe.  Im einzelnen geht es um einen Beschluss des Kommunalparlamentes, die Rechtmäßigkeit der FUL-Gründung überprüfen zu lassen. Undemokratisch sei das, so Jens-Olaf Teschke.  Man mag sich ja trefflich darüber streiten können, ob der entsprechende Beschluss der Bürgerschaftsmehrheit angesichts der bereits erfolgten Prüfung durch die Stadtpräsidentin (und vermutlich des Rechtsamtes) Sinn macht oder nicht. Rechtswidrig ist der Beschluss ganz sicher nicht (unter welchem rechtlichen Gesichtspunkt auch?). Die Kommunalaufsicht kann aber nur gegen rechtswidrige Beschlüsse der Kommunalvertretung vorgehen (§ 123 Abs. 1 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein).

Auch die wohl größere „Herzensangelegenheit“ der neuen Fraktion, nämlich die von der Bürgerschaft beschlossene Neuregelung der Fraktionszuwendungen, dürfte von der Kommunalaufsicht kaum beanstandet werden können. Die nunmehr in die Zuwendungsrichtlinien eingefügte Differenzierung zwischen kleinen, mittleren und großen Fraktionen (mit jeweils unterschiedlicher Zuwendungshöhe) ist juristisch kaum angreifbar, mag auch die Enttäuschung der FUL ob der für sie von ca. 105.000 Euro auf 60.000 Euro „eingedampften“ jährlichen Fraktionszuwendung menschlich verständlich sein. Schon in der Wahlperiode 2003/2008 hatte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen vergeblich versucht, die Kürzung der Zuwendungen für die „kleinen“ Fraktionen gerichtlich auszuhebeln. Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte die entsprechende Klage (an der sich die damals ebenfalls betroffene FDP wegen fehlender Erfolgsaussichten gar nicht erst beteiligt hatte) zurückgewiesen, da der Kommunalvertretung bei der Regelung von Fraktionszuwendungen ein weiter Ermessensspielraum zustehe, der gerichtlich nur sehr eingeschränkt überprüfbar sei (vgl. VG Schleswig zu Fraktionszuwendungen). Diese Rechtsprechung befindet sich im Einklang mit einer Vielzahl von ähnlichen Entscheidungen anderer Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte. Das OVG Schleswig hatte demzufolge seinerzeit einen Antrag der Grünen auf Zulassung der Berufung abgelehnt.

All dies ficht den FUL-Fraktionsvorsitzenden indes nicht an. Er will laut LN-Bericht in jedem Fall weiterstreiten und notfalls bis zum Verfassungsgericht ziehen. Don Quichotte lässt grüßen!

Neue Bürgerschaftsfraktion greift in die Stadtkasse

In Allgemein on 2. Mai 2011 at 15:55

Gerüchte gab es schon länger, jetzt ist es amtlich: Die Lübecker Bürgerschaft hat eine neue Fraktion. Klaus Voigt und Jens-Olaf Teschke haben sich unter dem Namen „Freie Unabhängige Lübecker“ zusammengetan. Der Name dürfte Programm sein, denn beide dürften auch hinsichtlich der politischen Einstellung „frei und unabhängig“ voneinander sein. Es erscheint jedenfalls nur sehr schwer vorstellbar, dass Klaus Voigt als ehemaliges Mitglied der Partei „Die Linke“ und Jens-Olaf Teschke, vormals Mitglied der „Bürger für Lübeck“, politisch-inhaltlich viele Gemeinsamkeiten verbindet. Damit trägt die neue Fraktion geradezu den Stempel der bloßen Zweckgemeinschaft. Mit dem Fraktionsstatus erhalten die bislang fraktionslosen „Einzelkämpfer“ nämlich mehr Mitwirkungsrechte in der Bürgerschaft. Sie können als Fraktion vor allem sämtliche Ausschüsse zumindest mit einem stimmrechtslosen sog. „Grundmandat“ besetzen und damit auch in den Ausschüssen eigene Anträge stellen. Da sie dies nicht in persona tun müssen, sondern auch jeweils sog. bürgerliche Mitglieder (ohne Bürgerschaftsmandat) entsenden können, können Voigt und Teschke auf diesem Wege ihre kommunalpolitische Tätigkeit auf mehrere Schultern verteilen.

Wären dies die einzigen Folgen der Fraktionsneugründung, könnte man hierfür unter dem Gesichtspunkt der Herstellung von politischer „Waffengleichheit“ mit anderen Fraktionen noch ein gewisses Verständnis aufbringen. Dieses schlägt jedoch schnell in das Gegenteil um, wenn man die weiteren Folgen betrachtet. Die neue Fraktion „Freie Unabhängige Lübecker“ hat nämlich ab sofort in gleichem Umfang wie andere „kleine“ Fraktionen (also Linke, Grüne, BfL und FDP) Anspruch auf Fraktionszuwendungen aus der Stadtkasse, pro Jahr immerhin rund 105.000 Euro. Hinzu kommen Sachleistungen in Form von Büroräumen, die man einschließlich Nebenkosten und Büroausstattung sicher noch einmal mit 10.000 Euro jährlich veranschlagen darf. Rechnet man die Aufwandsentschädigungen für die Ausschussarbeit sowie Funktionszulagen (Fraktionsvorsitzender) dazu, kommt man leicht auf einen zusätzlichen jährlichen  Gesamtaufwand für die Stadt in Höhe von 125.000 Euro.

Nun mag man ja zu städtischen Fraktionszuwendungen stehen wie man will und diese mit gewissem Recht als legitimen Preis für die Demokratie ansehen. Schließlich verlangen die immer komplexeren Anforderungen an die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker/innen auch eine gewisse Professionalität des Ehrenamtes gegenüber der hauptamtlichen Verwaltung, die durch das Ehrenamt kontrolliert werden soll. Wenn aber über Parteilisten in die Bürgerschaft gewählte Mandatsträger die jeweiligen „Mutterfraktionen“ verlassen, um dann den städtischen Haushalt jährlich um Beträge zu „erleichtern“, für die mancher „Normalbürger“ seinen Traum vom selbst erarbeiteten „Reihenhäuschen“ verwirklicht, kann dies nur sprachlos und wütend machen. Schließlich hat die Wählergemeinschaft und Fraktion „Freie Unabhängige Lübecker“ nicht eine einzige Wählerstimme bei der Kommunalwahl erhalten. Moral und politischer Anstand sehen ganz sicher anders aus!