Die etwas andere liberale Stimme aus der Hansestadt Lübeck

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Privatisierung der Uni-Klinik vom Tisch – jetzt Kreditaufnahme durch die Hintertür?

In Allgemein on 6. September 2011 at 17:00

Ab heute scheint es amtlich zu sein: Die erwogene Privatisierung des UKSH ist vom Tisch! Nach der FDP hat heute auch die CDU im Schleswig-Holsteinischen Landtag beschlossen, dass das Uni-Klinikum in öffentlicher Hand bleiben soll (vgl. HL-Live vom 06.09.2011, hier).

Die Regierungsparteien setzen jetzt auf ein sog. PPP-Modell, um den auf bis zu 1 Mrd. Euro geschätzten Sanierungsstau im Bereich der Klinik-Gebäude in Kiel und Lübeck aufzulösen.  Im Ergebnis sollen hierbei nur die Immobilien des UKSH verkauft werden. Investoren würden die alten Gebäude renovieren oder Neubauten errichten und diese anschließend an das UKSH vermieten (vgl. Web-Seite des NDR, hier). In aller Regel sehen derartige Verträge allerdings eine feste Mietdauer von mindestens 30 Jahren vor, zumeist mit einer Rückfall- oder Rückerwerbsklausel. Das heißt, nach Ablauf der Mietdauer fallen die Gebäude wieder an das Land zurück oder – sofern sich nach der Mietkalkulation die Investitionen (inklusive Zinsaufwand und Gewinn) für den Privatinvestor nicht voll amortisiert haben – das Land ist verpflichtet, die Immobilien nach Vertragsende zu einem festgelegten Restwert zurückzukaufen.

Rein wirtschaftlich betrachtet, gibt es zumindest auf den ersten Blick keinen nennenswerten Unterschied zu einer möglichen Gebäudesanierung in eigener Regie des Landes. Diese müsste, da das Land „klamm“ ist, zwar durch Kredite finanziert werden. Es darf aber sehr stark bezweifelt werden, dass der Aufwand für Zins und Tilgung höher wäre als der an den Investor zu zahlende Mietaufwand, der ja ebenfalls im Ergebnis  auch dessen Aufwand und Gewinn abdeckt.

Auch das vielfach zu hörende Argument, das UKSH könne die zu leistenden Mietraten aufgrund von sanierungsbedingten Rationalisierungsgewinnen (insbesondere durch dann gegebene „kurze Wege“) selbst erwirtschaften, dürfte nicht nur in der Sache Skepsis hervorrufen. Es spricht auch nicht per se für das jetzt angestrebte Teil-Privatisierungsmodell, sondern gilt dann auch in gleicher Weise für eine kreditfinanzierte Investition des Landes.  Übrigens: Jede Kommune wäre nach dem Gemeindehaushaltsrecht verpflichtet, eine entsprechende Vorgehensweise als „kreditähnliche Verpflichtung“ wie jede andere (Investitions-)Kreditaufnahme auch durch die Kommunalaufsicht genehmigen zu lassen. 

Man darf jedenfalls gespannt sein, wie die Rechnung der Landesregierung für das angestrebte Modell im Einzelnen aussieht, insbesondere im Vergleich zur rein kreditfinanzierten Sanierung. Zunächst einmal haftet den Plänen meines Erachtens eher der Geruch der Bilanztäuschung an, indem man finanzielle Belastungen des Landeshaushaltes nicht offen als Schulden ausweist.

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Viel (Fein-)Staub um nichts – Bürgermeisterkandidatin greift erneut daneben

In Allgemein on 1. September 2011 at 09:00

„Auf komplexe Probleme gibt es keine einfachen Antworten“, erkannte Bürgermeisterkandidatin Alexandra Dinges-Dierig treffend, als sie sich der Mitgliederversammlung der „Bürger für Lübeck“ (BfL) am 15.08.2011 vorstellte. Nun hat die gemeinsame Kandidatin von CDU und BfL ihre eigene Erkenntnis abgewandelt: „Auf nicht vorhandene Probleme kann es durchaus ganz einfache Antworten geben!“ Unter diese Überschrift lässt sich jedenfalls die aktuelle Ankündigung der tough auftretenden Saxe-Konkurrentin fassen, im Fall ihrer Wahl die Lübecker Altstadt zur Umweltzone zu machen. Dann dürften grundsätzlich nur noch Kraffahrzeuge mit grüner Schadstoff-Plakette in die Altstadt fahren. Sie sei verwundert, so die Kandidatin laut heutigem LN-Bericht, dass die Hansestadt bislang auf dieses Instrument zur Abgasemmission verzichte.

Man kann für Frau Dinges-Dierig nur hoffen, dass deren Verwunderung nach Lektüre der LN einer nüchternen Erkenntnis ob der Gesetzeslage gewichen ist. Wie die Zeitung unter Berufung auf das Kieler Umweltministerium ausführt, lässt das Gesetz ( §§ 40, 47, 48 a Bundesimmissionsschutzgesetz) die Einrichtung von Umweltzonen nur bei Überschreiten von Grenzwerten vor, die in der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (dort §§ 2ff.) verbindlich festgelegt sind. Diese Grenzwerte wiederum werden aber in der Lübecker Altstadt gar nicht erreicht. Deshalb hält sogar der sog. „Verkehrsexperte“ der SPD-Bürgerschaftsfraktion, der bekanntlich sonst selbst gern mal nach neuen Verkehrsbeschränkungen für die Innenstadt ruft, die Forderung nach Einführung von Umweltzonen – in diesem Fall ungewohnt treffsicher –  für „Quatsch“. Dem „Genossen“ Ulrich Pluschkell ist in diesem Fall nichts hinzuzufügen. Der Aspirantin auf den Bürgermeistersessel sei dagegen angeraten, sich vor Erhebung öffentlicher Forderungen zunächst gründlich sachkundig zu machen. Ein Blick ins Gesetz erleichtert bekanntlich nicht nur die Rechtsfindung, sondern schützt häufig auch vor Schnellschüssen, die nur eines bewirken, nämlich den Beweis für die eigene Inkompetenz!